
Neuer Dienst „Mein Justizpostfach“ (MJP) als Pilotprojekt gestartet
Dahinter steckt die Erkenntnis, dass die Hürden für den Bürger zur Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr bisher zu hoch waren. Der neue Dienst soll also den Einstieg in die digitale Kommunikation mit der Justiz deutlich erleichtern, damit auch die digitale Justiz beim Bürger ankommt, so Dr. Marco Buschmann in einer aktuellen Pressemeldung des Bundesministeriums der Justiz (BMJ).
Start im Pilotbetrieb
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Vorherige Einrichtung von BundID mit dem Vertrauensniveau „hoch“ als Voraussetzung
Wer „Mein Justizpostfach“ uneingeschränkt nutzen möchte, muss sich allerdings vorher das digitale Nutzerkonto des Bundes, kurz BundID, mit der Vertrauensstufe „hoch“ einrichten. Dieses Vertrauensniveau setzt wiederum die Zugangsart „Online-Ausweis“ oder einzelne „EU Identitäten“ voraus. Zur Kategorie „Online-Ausweis“ gehören
- der Personalausweis mit Onlinefunktion,
- die Smart-eID,
- ein elektronische Aufenthaltstitel sowie
- die Unionsbürgerkarte.
Das digitale Nutzerkonto des Bundes, das sich laut Bundesinnenministerin Nancy Faeser schon mehr 3,4 Mio. Bürger eingerichtet haben, soll für die erforderliche Sicherheit und Vertraulichkeit sorgen.
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat stellt die BundID seit 2019 bereit. Bundesbehörden, Behörden der Länder und der Kommunen können das Nutzerkonto frei für ihre digitalen Verwaltungsleistungen einsetzen. Gegenwärtig sind über 100 Onlinedienste angebunden – und zwar auf allen föderalen Ebenen. Dazu zählen Bereiche, wie etwa
- ElterngeldDigital
- BAföGdigital
- oder AFBG Digital.
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(ESV/bp)
Programmbereich: Bürgerliches Recht, Zivilverfahrensrecht