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Der neue Dienst „Mein Justizpostfach“ soll den Einstieg in die digitale Kommunikation mit der Justiz erleichtern (Foto: Corri Seizinger / stock.adobe.com)
Digitalisierung

Neuer Dienst „Mein Justizpostfach“ (MJP) als Pilotprojekt gestartet

ESV-Redaktion Recht
16.10.2023
Seit dem 13.10.2023 ist der neue Dienst „Mein Justizpostfach“ (MJP) erreichbar – allerdings vorerst in einem Pilotbetrieb. Der kostenlose Dienst soll den Bürgern eine rechtssichere digitale Kommunikation mit der Justiz ermöglichen.
Mithilfe von MJP können zum Beispiel Klagen bei den Gerichten eingereicht oder Dokumente – wie etwa Mietverträge oder Bußgeldbescheide – an Anwälte übermittelt werden.

Dahinter steckt die Erkenntnis, dass die Hürden für den Bürger zur Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr bisher zu hoch waren. Der neue Dienst soll also den Einstieg in die digitale Kommunikation mit der Justiz deutlich erleichtern, damit auch die digitale Justiz beim Bürger ankommt, so Dr. Marco Buschmann in einer aktuellen Pressemeldung des Bundesministeriums der Justiz (BMJ).
 

Start im Pilotbetrieb

Der Start des neuen Dienstes erfolgt zunächst im Rahmen eines Pilotbetriebes. In der Testphase soll der Dienst dann weiterentwickelt und um zusätzliche Funktionen erweitert werden. 

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Vorherige Einrichtung von BundID mit dem Vertrauensniveau „hoch“ als  Voraussetzung


Wer „Mein Justizpostfach“ uneingeschränkt nutzen möchte, muss sich allerdings vorher das digitale Nutzerkonto des Bundes, kurz BundID, mit der Vertrauensstufe „hoch“ einrichten. Dieses Vertrauensniveau setzt wiederum die Zugangsart „Online-Ausweis“ oder einzelne „EU Identitäten“ voraus. Zur Kategorie „Online-Ausweis“ gehören

  • der Personalausweis mit Onlinefunktion,
  • die Smart-eID,
  • ein elektronische Aufenthaltstitel sowie
  • die Unionsbürgerkarte.
Ein Elster-Zertifikat würde nicht ausreichen, weil dieses nur nur das Vertrauensniveau „substanziell“ erfüllt. 

Das digitale Nutzerkonto des Bundes, das sich laut Bundesinnenministerin Nancy Faeser schon mehr 3,4 Mio. Bürger eingerichtet haben, soll für die erforderliche Sicherheit und Vertraulichkeit sorgen.

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat stellt die BundID seit 2019 bereit. Bundesbehörden, Behörden der Länder und der Kommunen können das Nutzerkonto frei für ihre digitalen Verwaltungsleistungen einsetzen. Gegenwärtig sind über 100 Onlinedienste angebunden – und zwar auf allen föderalen Ebenen. Dazu zählen Bereiche, wie etwa
 
  • ElterngeldDigital
  • BAföGdigital
  • oder AFBG Digital.
 Weitere Behörden bereiten ihre Anbindung an die BundID vor.
 
Quelle: PM des BMJ vom 13.10.2023


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(ESV/bp)

Programmbereich: Bürgerliches Recht, Zivilverfahrensrecht