Neues aus dem HRG
Insgesamt werden am Ende 5.217 Stichwörter von A (Aachen) bis Z (Zypern) vorliegen. Davon sind 3.951 tatsächliche Textstichwörter, der Rest sind Verweisstichwörter, die aber auch eine wichtige Funktion haben: Sie ermöglichen es den Nutzenden, auch dann fündig zu werden, wenn man sich einem Sachverhalt über zwei gängige Bezeichnungen/Stichwörter nähern kann.
Das Herz des HRG sind natürlich unsere Autorinnen und Autoren, von denen nicht weniger als 750 für das HRg recherchieren und Beiträge verfassen. Dieser große Pool an Schreibenden ist dynamisch und wächst stetig, und nicht selten begleiteten uns Personen schon seit der 1. Auflage über mehrere wissenschaftliche Stationen bis in den Ruhestand. Ein Dank geht an dieser Stelle an alle, die ihren Platz in der sogenannten „Autorenmaximalliste“ gefunden haben, unabhängig davon, ob „nur“ ein Artikel verfasst wurde oder man zu den Wiederholungsschreiberinnen und -schreibern gehört, von denen es – zum Glück– einige gibt.
Zurück zu den Stichwörtern „Rutscherzins“ und „Ritterpferdgeld“, die beide Prof. Dr. Carsten Fischer (Uni Trier) für das HRG übernommen hat. Wir zitieren hier (stark) verkürzt:
„Der Rutscherzions ist ein in ma. und frühnzl. Quellen belegter Schuldaufschlag bei Leistungssäumnis. Dogmatisch bewegt sich der Rutscherzins zwischen Säumniszuschlag und Vertragsstrafe. Der Ursprung mag in der röm.-rechtl. stipulatio duplae liegen. Zumeist steht der Rutscherzins im Zusammenhang mit Entgelten für Bodennutzung und damit zusammenhängenden Herrschaftsverhältnissen , begegnet aber auch in anderen Fällen. Versäumt der Schuldner die rechtzeitige Zahlung, so erhöht sich („rutscht“) seine Leistungspflicht. [...]“.
„Das Ritterpferdgeld bezeichnet im deutschsprachigen Raum der Frühneuzeit eine Geldzahlung an Stelle lehnsrechtlich geschuldeter Kriegsdienste. Die lehnsrechtliche Kriegsdienstpflicht wurde dabei in der Frühneuzeit u.a. als Pflicht zur Gestellung eines „Ritterpferdes“ bezeichnet – zumeist wohl pars pro toto für den Dienst eines (schwergepanzerten) Reiters. [...] Erst [...] vor dem Hintergrund der Verbreitung des Söldnerwesens, später stehender Heere, und der korrespondierenden Bedeutungsabnahme von Lehnskontingenten, mehrte sich die Ersetzung der persönlichen Dienst- oder der Gestellungspflicht durch eine Geldzahlung ; an die Stelle des „Ritterpferdes“ trat ein „Ritterpferdgeld“. Als Berechnungsgrundlage diente der Umfang der Dienstpflicht, also die Zahl der jeweils zu stellenden „Ritterpferde“. [...]
Hätten Sie es gewusst?
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Programmbereich: Rechtsgeschichte