Sie haben folgende Möglichkeiten:
  1. zum Login.
  2. zur Navigation.
  3. zum Inhalt der Seite.

Besonders aktiv war der Europäische Gerichtshof (Foto: Gerichtshof der Europäischen Union, Blitz Agency 2015 und Allebazib)
Rechtsprechungsübersicht

Neues aus Luxemburg, Mannheim und Stuttgart

ESV-Redaktion Recht
07.09.2017
Der EuGH äußert sich zur Beförderung nach Elternurlaub und zur Entschädigung bei Flugverspätungen. Mit der Helmpflicht von Turbanträgern beim Motorradfahren befasste sich der VGH-Mannheim. Das SG Stuttgart entschied über Elterngeld nach der Geburt von Zwillingen mit unterschiedlichen Geburtstagen.

EuGH zum Anspruch auf Beförderungsstelle nach Elternurlaub

Einer Beamtin, die vor ihrem Elternurlaub wegen einer Beförderung bereits in einem Beamtenverhältnis auf Probe stand, darf nach ihrer Rückkehr nicht wieder nicht das vorherige status- und besoldungsrechtlich niedrigere Amt übertragen werden. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem aktuellen Urteil entschieden. Die Klägerin ist Beamtin auf Lebenszeit in Berlin. Nach einem Auswahlverfahren wurde sie in eine höher besoldete Planstelle mit Leitungsaufgaben eingewiesen und in diesem Rahmen in ein Beamtenverhältnis auf Probe befördert. Allerdings trat sie diese Stelle wegen ihrer Schwangerschaft nicht an. Während des Elternurlaubs teilte ihr das beklagte Land mit, dass sie ihre zweijährige Probezeit wegen Abwesenheit durch ihren Elternurlaub nicht erfolgreich abgeschlossen habe. Ihr Beamtenverhältnis auf Probe wäre damit beendet. Somit werde ihr wieder das frühere, niedriger eingestufte Amt übertragen. Dem steht nach Auffassung des EuGH aber § 5 mit seinen Nr. 1 und 2 der überarbeiteten Rahmenvereinbarung über den Elternurlaub - wiedergegeben im Anhang der RL 2010/18 - entgegen. Diese Rechtsverletzung könne nicht mit dem Zweck der Probezeit gerechtfertigt werden, so die Richter aus Luxemburg.

Quelle: PM des EuGH zur Entscheidung vom 07.09.2017 – AZ: C-174/16.

Maßstäbe seit über 55 Jahren
Die Fachzeitschrift PersV, Die Personalvertretung, herausgegeben von Prof. Dr. Frank Bieler, vermittelt Ihnen alles, was Sie für Ihre verantwortungsvolle Arbeit wissen müssen. Sie deckt das Personalvertretungs- und Beamtenrecht, das Arbeits-, das Tarif- und Besoldungsrecht ab. Zudem befasst sie sich mit der Personalwirtschaft im Öffentlichen Dienst, dem Schwerbehindertenrecht, mit Versorgungsfragen, behandelt das Laufbahnrecht oder Fragen aus der Aus-, Fort- und Berufsbildung (BBiG).

EuGH: Höhe der Entschädigung für Flugverspätung richtet sich nach Dauer und Luftlinienentfernung

Auch dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) jüngst entschieden. In dem betreffenden Fall hatte sich der Flug dreier Klägerinnen von Rom über Brüssel nach Hamburg um 3 Stunden und 50 Minuten verspätet. Die Entfernung zwischen dem Ausgangsort Rom und dem Zielort Hamburg beträgt nach Luftlinie gemessen 1.326 Kilometer. Die tatsächlich geflogene Route über Brüssel ist hingegen 1.656 Kilometer lang. Da die Höhe der Entschädigung nach der zeitlichen Verzögerung und der Entfernung zwischen Start- und Zielort gestaffelt ist und die tatsächlich geflogene Route 1.500 Kilometer überschreitet, verlangten die Klägerinnen jeweils eine Entschädigung von 400 Euro gemäß der Fluggastrechteverordnung 261/2004. Dieser Ansicht ist der EuGH jedoch nicht gefolgt. Dem Richterspruch aus Luxemburg zufolge ist bei der Berechnung der Entschädigung nur die Luftlinienentfernung zwischen Start- und endgültigem Zielort zu berücksichtigen. Ob hierbei ein Direktflug oder ein Flug mit Anschlussflug vorliegt, ist für die Höhe der Entschädigung unerheblich.

Quelle: PM des EuGH zur Entscheidung vom 07.09.2017 - AZ: C-559/16.

SRTour - Speziell für die Tourismusbranche 
Die Fachzeitschrift SRTour, Steuer- und RechtsBrief Touristik, herausgegeben vom Erich Schmidt Verlag, liefert Praktikern wie z.B. Reisebüros, Reiseveranstaltern oder Hotels und ihren Beratern in komprimierter Form Antworten zu den aktuellen Steuer- und Rechtsfragen. Die Zeitschrift ist auch als eJournal erhältlich.

VGH Mannheim: Motorradhelm kann nicht durch Turban ersetzt werden

Nach einem aktuellen Urteil des VGH Mannheim muss auch ein Sikh, der aus religiösen Gründen regelmäßig einen Turban trägt, beim Motorradfahren einen Helm aufsetzen. Auch aus der Religionsfreiheit kann er dem Richterspruch zufolge keinen Anspruch auf Befreiung von der Helmpflicht herleiten. Als getaufter Sikh ist der Kläger in der Öffentlichkeit zum Tragen eines Turbans verpflichtet. Einen strikten Anspruch auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung sieht der VGH jedoch nicht, weil die Befreiung im Ermessen der zuständigen Behörde liegt. Deshalb sei insoweit nur eine eingeschränkte gerichtliche Prüfung möglich. Allerdings hat der VGH die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.

Quelle: PM des VGH Mannheim zum Urteil vom 04.09.2017 – AZ: 10 S 30/16

Vorfahrt für aktuelle Entscheidungen
Die Rechtsprechungsdatenbank zum Verkehrsrecht, VRSdigital herausgegeben von Rechtsanwalt Volker Weigelt, Berlin, ist die Entscheidungssammlung mit Entscheidungen aus allen Gebieten des Verkehrsrechts. Sie finden hier die relevante Rechtsprechung seit 1980. Alle Entscheidungen im Volltext ermöglichen schnelle und aktuelle Recherchen in den Standardbereichen des Verkehrsrechts und seinen Nebengebieten. 

SG Stuttgart: Geburt von Zwillingen mit unterschiedlichen Geburtstagen führt nicht zu doppeltem Elterngeldanspruch

Eltern von Zwillingen, deren Geburt mehr als einem Tag auseinanderliegt, haben dennoch nur einmal Anspruch auf Elterngeld. Dies hat das Sozialgericht (SG) Stuttgart kürzlich entschieden. Die Klägerin brachte das erste Kind am 06.06.2016 zur Welt. Dessen Zwilling blieb aber noch länger als einen Monat im Mutterleib und wurde am 09.07.2016 geboren. Dennoch hat die Beklagte den Eltern jedoch nur einmal Elterngeld mit Mehrlingszuschlag gewährt. Zu Recht, wie das Sozialgericht (SG) Stuttgart befand. Nach Auffassung des Gerichts hat unstreitig eine Zwillingsschwangerschaft vorgelegen. Eine sogenannte zweizeitige Geburt rechtfertige kein doppeltes Elterngeld, so das Gericht. Der Geburt von mehr als einem Kind werde - wie bei auch bei normalen Zwillingsgeburten - durch den Mehrlingszuschlag Rechnung getragen.

Quelle: PM des SG Stuttgart vom 16.08.2017 zum Urteil vom 24.05.2017 - AZ: S 9 EG 5820/16

Sozialrecht für Profis
Mit der Datenbank HauckNoftzSGB.de stehen Ihnen sämtliche Inhalte des anerkannten SGB-Kommentarwerks in einer komfortablen und laufend aktualisierten Online-Arbeitsumgebung zur Verfügung. Erstklassige Autoren und Inhalte gewährleisten ein Höchstmaß an Qualität. Diese Datenbank enthält den SGB-Kommentar von Hauck/Noftz inkl. EU-Sozialrecht - und ermöglicht Ihnen größtmögliche Flexibilität: Buchen Sie nur das SGB-Modul, das Sie benötigen.

(ESV/bp)

Programmbereich: Wirtschaftsrecht