Neues Verfahren stärkt deutschen Justizstandort – Relevanz für Unternehmen wächst
Laut Rödl & Partner eröffnen sich Unternehmen dadurch mehrere Vorteile: Ab einem Streitwert von 500.000 Euro können Verfahren erstinstanzlich vor Oberlandesgerichten geführt werden. Das verkürzt den Instanzenzug und reduziert Verfahrenskosten. Einziger Rechtszug danach ist die Revision zum BGH.
Besonders relevant für international agierende Unternehmen: Verfahren können vollständig in englischer Sprache geführt werden. Damit gewinnt das staatliche Gerichtssystem für grenzüberschreitende M&A-Transaktionen an Attraktivität. Ergänzend schafft § 273a ZPO neue Möglichkeiten zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen, etwa durch eingeschränkte Akteneinsicht oder Ordnungsgelder.
Auch im Vergleich zur Schiedsgerichtsbarkeit zeigen die Commercial Courts Profil: Sie verhandeln vor besonders erfahrenen, spezialisierten Richterinnen und Richtern und ermöglichen bei einvernehmlichem Antrag eine Wortprotokollierung. Zwar bleiben Schiedsverfahren flexibler, doch die staatlichen Commercial Courts punkten mit internationaler Anschlussfähigkeit.
Den vollständigen Beitrag von Rödl & Partner finden Sie hier.
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