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Gesetzgeber plant zahlreiche Änderungen (Foto: Oliver Nowack und Allebazib / Fotolia,com)
Gesetzgebungsübersicht

Neues vom Gesetzgeber

ESV-Redaktion Recht
15.11.2019
Regierungskoalition einigt sich bei Grundrente. Kinder von pflegebedürftigen Eltern sollen entlastet werden, so der Ausschuss für Arbeit und Soziales. Die Regierungsfraktionen legen einen gemeinsamen Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Strafverfahrens vor. Plastiktüten sollen weitgehend verboten werden und das Radfahren soll sicherer werden.

Einigung bei der Grundrente

Nach langem Ringen hat sich die Regierungskoalition auf die Einführung einer Grundrente geeinigt. Danach sollen Geringverdiener mit 35 Beitragsjahren ab Januar 2021 einen Rentenaufschlag erhalten, der oberhalb der Grundsicherung liegt. Die wichtigsten Eckpunkte:
  • Rentenaufschlag: Berechtigte werden in etwa so gestellt, als hätten sie in den 35 Jahren für 80 Prozent eines Durchschnittslohns gearbeitet. Wer zum Beispiel 40 Jahre lang auf dem Niveau von 40 % des Durchschnittslohns voll gearbeitet hat, bekäme monatlich 933 Euro anstatt derzeit 528 Euro.
  • Anspruchsberechtigung: Berechtigt sein sollen alle, die 35 Jahre oder länger gearbeitet und in die Rentenkasse eingezahlt haben. Auch Teilzeitarbeit, Kindererziehung und Pflege zählen mit. Für Rentner, die die 35 Jahre nicht erreichen, soll eine „Gleitzone“ eingeführt werden. Allerdings ist die genaue Ausgestaltung noch offen.
  • Einkommensgrenzen: Die Einkommensgrenze soll bei Alleinstehenden bei 1.250 Euro betragen. Für Paare gilt eine Grenze von 1.950 Euro.
  • Entgeltpunkte: Entgeltpunkte aus den Beitragszeiten des gesamten Versicherungsverlaufs müssen unter 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes liegen.
  • Einkommensprüfung: Um den Zuschlag zu erhalten, ist nicht der Gang zum Sozialamt erforderlich. Vielmehr soll die Deutsche Rentenversicherung die Prüfung in Zusammenarbeit und per Datenabgleich mit den Finanzbehörden vornehmen. 
Nach aktuellen Berechnungen würden rund 1,2 bis 1,5 Millionen Rentner die Grundrente erhalten. Etwa 80 Prozent davon sind Frauen. Die Finanzierung soll zum Großteil über eine geplante Finanztransaktionssteuer sowie vom Bundesarbeitsministerium finanziert werden.

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Angehörige von pflegebedürftigen Eltern sollen finanziell entlastet werden

Dies hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales am 6.11.2019 nach seinen Beratungen zum geänderten Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Angehörigen-Entlastungsgesetz (19/13399) beschlossen. Nach dem Entwurf soll der Unterhaltsrückgriff wie folgt eingeschränkt werden:
  • Bei pflegebedürftigen Eltern: Auf das Einkommen von Kindern pflegebedürftiger Eltern, die Hilfe zur Pflege erhalten, soll erst ab einer Höhe ab 100.000 Euro zurückgegriffen werden können.
  • Bei pflegebedürftigen Kindern: Umgekehrt soll dies auch für Eltern mit volljährigen, pflegebedürftigen Kindern gelten.
  • Andere Leistungen des SGB XII: Für andere Leistungen des SGB XII soll der Unterhaltsrückgriff eingeschränkt werden, soweit keine minderjährigen Kinder betroffen sind.
  • Verzicht auf Elternbeiträge in der Eingliederungshilfe: In der Eingliederungshilfe nach SGB IX soll durch einen Verzicht auf Elternbeiträge bei volljährigen Leistungsbeziehern verhindert werden, dass die neue Eingliederungshilfe – die aus dem SBG XII herausgelöst wurde – Menschen mit Behinderungen gegenüber Leistungen der Sozialhilfe schlechter stellt.
Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf weitere Vorgaben, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Diese sollen künftig auch einen auch Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten. Vorausgesetzt, sie sind im Eingangsverfahren oder Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen tätig. 

Außerdem soll die Projektförderung für eine unabhängige Teilhabeberatung dauerhaft sichergestellt werden. Auch Menschen, die in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten, sollen künftig mit einem Budget für Ausbildung gefördert werden.

Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 1234 vom 6.11.2019 – Regierungsentwurf Stand 23.09.2019

Wegweisend

WzS Wege zur Sozialversicherung

WzS berichtet Ihnen praxisnah über die Entwicklung in der Sozialversicherung. WzS bietet jeden Monat unter anderem:

  • ausgewogene Fachbeiträge in den Bereichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung
  • Informationen aus Gesetzgebung und Praxis
  • Rechtsprechung der Bundes- und Instanzgerichte
  • in unregelmäßigen Abständen Besprechungen von Entscheidungen, auch mit kritischen Anmerkungen, Tagungsberichte und Rezensionen.

 

Regierungsfraktionen planen Modernisierung des Strafverfahrens

Die Fraktionen der Regierungskoalition haben den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens vorgelegt. Die Neuregelung soll die Arbeit der Gerichte beschleunigen und verbessern. Die Kernpunkte des Entwurfs: 
  • Befangenheits- und Beweisanträge: Missbräuchlich gestellte Befangenheits- und Beweisanträge sollen unter erleichterten Voraussetzungen abgelehnt werden können. Auch die Nebenklagevertretung soll gebündelt werden können.
  • Keine Verdeckung des Gesichts: In Gerichtsverhandlungen darf das Gesicht nicht mehr ganz oder teilweise verdeckt werden.
  • Überwachung der Telekommunikation: Zur Verfolgung des Wohnungseinbruchdiebstahls soll die Telekommunikationsüberwachung erweitert werden.
  • DNA-Analysen: Darüber hinaus sollen die Möglichkeiten der DNA-Analyse im Strafverfahren ausgedehnt werden.
  • Opferschutz: Bei der richterlichen Vernehmung von Opfern sexueller Straftaten, die zur Tatzeit erwachsen sind, soll die Video-Aufzeichnung verpflichtend werden.
Wie der Entwurf betont, wurden die Verfahrensvorschriften zuletzt durch das „Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Gestaltung des Strafverfahrens vom August 2017“ an die geänderten Rahmenbedingungen angepasst. Der aktuelle Entwurf will an diese Regelungsziele anknüpfen. 

Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 1235 vom 6.11.2019 – Entwurf BT-Drs. 19/14747

Verlagsprogramm

Bundesregierung beschließt weitgehendes Verbot von Plastiktüten

Die Bundesregierung hat kürzlich einen Gesetzesentwurf ein Verbot von Plastiktüten auf den Weg gebracht. Vorgeschlagen hatte diesen das Bundesumweltministerium (BMU).
  • Der Entwurf will Letztvertreibern das Inverkehrbringen von Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von weniger als 50 Mikrometern verbieten. Der Grund: Leichte Kunststofftaschen werden seltener wiederverwendet als solche aus stärkerem Material. Die Neuregelung soll nun auch die Letztvertreiber erreichen, die sich bisher nicht an der freiwilligen Vereinbarung beteiligt haben.
  • Nicht betroffen sind bestimmte sehr leichte Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von weniger als 15 Mikrometern. Diese verwenden Verbrauchern vor allem für den Transport von losem Obst und Gemüse. Dem BMU zufolge würde das Verbot dieser „Hemdchenbeutel“ oder „Knotenbeutel“ zu einer verstärkten Nutzung von aufwendigeren Verpackungen führen.
  • Verstöße gegen das Verbot sollen als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.

Schon für 2021 plant die Bundesregierung das Verbot von weiteren Einweg-Kunststoffartikeln wie zum Beispiel Plastikgeschirr und will damit die EU-Einwegkunststoffrichtlinie umsetzen.

Quelle: PM des BMU vom 6.11.2019 – Entwurf zum Ersten Gesetz zur Änderung des Verpackungsgesetzes

Global mitdenken. Lokal wertschöpfen

MÜLL und ABFALL

  • Praxisorientiert mit technischen, ökologischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Aspekten 
  • Beiträge zur internationalen Abfallwirtschaft
  • Berichte aus den Gesetzgebungsgremien
  • Industrienachrichten und Mitteilungen aus Verbänden und Organisationen der Abfallwirtschaft 


Ein Auszug aus den thematischen Schwerpunkten von Müll und Abfall:

  • abfallwirtschaftliche Planung, Vermeidung von Abfällen
  • Ablagerung von Abfällen, Deponie, Altablagerungen
  • biologische Behandlung, Kompostierung, Vergütung, MBA
  • Gewerbeabfälle, Sonderabfälle
  • Verwertung von Abfällen, Recycling, Rohstoffrückgewinnung, Ressourceneffizienz
  • Altlasten, Gefährdungsabschätzung und Sanierung

BMVI: Radfahren soll sicherer werden

Daher hat das Bundeskabinett eine Änderung der Straßenverkehrsordnung beschlossen. Ziel der Reform ist die Förderung einer sicheren,  klimafreundlichen und modernen Mobilität. Die wichtigsten vorgesehenen Änderungen:
  • Mindestabstand beim Überholen: Die neuen Abstände betragen für Kraftfahrzeuge 1,5 m innerorts und 2 m außerorts.
  • Schrittgeschwindigkeit: Rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen dürfen innerhalb geschlossener Ortschaften nur noch Schrittgeschwindigkeit fahren.  
  • Grünpfeil ausschließlich für Radfahrer.
  • Generelles Halteverbot auf Schutzstreifen für den Radverkehr. 
  • Möglichkeit der Einrichtung von Fahrradzonen.
Parallel dazu sollen einige Geldbußen angepasst werden: So etwa für unzulässiges Halten in zweiter Reihe und auf Schutzstreifen für den Radverkehr. Auch das Parken auf Geh- und Radwegen wird erheblich teurer. Insoweit können bis zu 100 Euro Strafe fällig werden. Derzeit sind es 15 Euro. Der Bußgeldkatalog soll noch 2019 geändert werden.

Darüber hinaus will die Bundesregierung Fahrgemeinschaften fördern, um eine klimafreundlichere Mobilität voranzutreiben. Hierzu soll das Carsharing-Gesetz umgesetzt werden, und zwar durch
  • Parkvorrang für Carsharing-Fahrzeuge
  • und die Freigabe von Bussonderfahrstreifen für Pkw mit Mehrfachbesetzung
Quelle: NL BReg Verbraucherschutz aktuell vom 6.11.2019 - Regierungs-Entwurf Stand 6.11.2019

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(ESV/bp)

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