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Die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie ist Thema im Bundestag. (Grafik: peshkova/stock.adobe.com)
Cybersicherheit

NIS-2-Umsetzung: Bundesrat fordert Nachbesserungen

ESV-Redaktion Management und Wirtschaft
13.10.2025
Der Bundesrat hat zur geplanten Umsetzung der NIS-2-Richtlinie Stellung bezogen.

Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung hervor, berichtet der Informationsdienst des Bundestags (hib).

Der Bundesrat bittet darum, in den Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung insbesondere folgende Punkte aufzunehmen:

  • die Vorhaltung der genauen und vollständigen Domain-Namen-Registrierungsdaten in der Datenbank für die Abfrage von Zugriffsberechtigten,
  • die Verpflichtung für Domain-Registrare und Registrierungsdienstleister, möglichst in Echtzeit einem berechtigten Zugangsnachfrager vollständige Registrierungsdaten zur Verfügung zu stellen.

In der Begründung heißt es, zur Fake-Shop-Bekämpfung bei Missbrauch seien die zeitnahe und vollständige Verfügbarkeit der Registrierungsdaten für die Erkennung von Vorfällen und die Reaktion darauf von wesentlicher Bedeutung. Um wirksam gegen Fake-Shops vorgehen zu können, seien effektive Werkzeuge wie die Blockierung von Domänen bei Missbrauch innerhalb weniger Tage notwendig. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren sollte festgelegt werden, unter welchen Voraussetzungen Domänen bei Missbrauch blockiert werden können.

Außerdem fordert der Bundesrat, die Länder sollten explizit in Unterstützungsaufgaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) aufgenommen werden und die Informationsaustausch- und Meldeplattform sollte für die Länder geöffnet werden. Damit Meldeverfahren vollständig digital und medienbruchfrei über eine Online-Plattform laufen, schlagen die Länder Online-Formulare des BSI vor, die gleichzeitig Meldungen nach NIS-2 und Datenschutz-Grundverordnung ermöglichen.

Gegenäußerung der Bundesregierung

Die Bundesregierung teilt die Einschätzung, dass die Bekämpfung von Fake-Shops im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher wichtig ist. „Maßnahmen sollten jedoch eingeordnet werden in die bestehenden Rechtsgrundlagen und Strategien nach Landesrecht, laufende Arbeitsprozesse auf internationaler Ebene und den Empfehlungen der NIS-Kooperationsgruppe“, heißt es in der Unterrichtung. Insbesondere sollten neue Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit hin im gesamten Kontext untersucht werden, bevor Regelungen hierzu beschlossen werden.

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Programmbereich: Management und Wirtschaft