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OVG Berlin-Brandenburg: Rodungsstopp soll vorzeitige vollendete Tatsachen verhindern (Foto: focus finder / stock.adobe.com)
Kiefernrodung auf Tesla-Gelände

OVG Berlin-Brandenburg stoppt Waldrodung auf Tesla-Gelände

ESV-Redaktion Recht
18.02.2020
Der E-Autohersteller „Tesla“ darf auf dem von ihm kürzlich erwobenen Gelände vorerst keinen Baum mehr fällen. Das OVG Berlin-Brandenburg verhängte einen Rodungsstopp. Die Ausgangsinstanz hatte den Eilantrag der „Grünen Liga“, die den Rodungsstopp beantragt hatte, noch abgelehnt.
Obwohl das Unternehmen von Elon Musk für sein Bau Vorhaben noch keine Baugenehmigung hat, erteilte das Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU) eine vorzeitige Genehmigung für die Rodung der Kiefern. Rechtlich ist dies möglich. Gegen diese Genehmigung legten allerdings gleich mehrere Umweltverbände Widersprüche ein und versuchten mit Eilanträgen die aufschiebende Wirkung ihrer Widersprüche wiederherzustellen.

VG Frankfurt/Oder erlaubt vorzeitige Rodung

Zunächst ohne Erfolg: Das Verwaltungsgericht (VG) Frankfurt/Oder lehnte die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Widersprüche ab. Nach Meinung der Richter aus Frankfurt (Oder) war die Genehmigung der vorzeitigen Rodung rechtmäßig. Das Argument des VG: Die Behörde hat bei der Genehmigung die naturschutzrechtlichen Belange ordnungsgemäß bewertet. Nach dem Beschluss des VG vom 14.2.2020 könnten die Baumfällarbeiten somit fortgesetzt werden.

Hintergrund
  • Tesla hatte die Baugenehmigung für die Giga-Factory im Januar 2020 beantragt. Erfahrungsgemäß dauert ein solches Verfahren etwa sechs bis sieben Monate. Bisher haben die Pläne von Tesla vier Wochen lang öffentlich zur Ansicht ausgelegen. Behörden, Umweltverbände oder Anwohner können ihre Bedenken gegen die Baugenehmigung noch bis zum 5.3.2020 schriftlich einreichen.
  • Ab dem 18.3.2020 sollen die Bedenken dann öffentlich erörtert werden.
  • Damit „Tesla“ noch 2020 mit dem Bau seines Werkes beginnen kann, müssen die Bäume bis zum Anfang der Vegetationsperiode gerodet sein. Dies wäre Anfang März. Deshalb hatte das Unternehmen beantragt, die Bäume schon vor Erteilung einer Baugenehmigung fällen zu lassen. Rechtlich ist dies möglich.
  • Medienberichten zufolge will Tesla die gerodeten Bäume anderenorts wieder aufforsten und zwar auf einem Gelände, der dreifachen Größe des geplanten Fabrikgeländes.
  • Zudem will das Unternehmen etwa 400 Nistkästen verteilen sowie Ameisennester und Reptilien umsiedeln.
  • Wirtschaftsminister Jörg Steinbach (SPD) zeigte sich am 17.2.2020 nach einer Meldung der Süddeutschen Zeitung und weiteren Medienberichten zufolge davon überzeugt, dass die Behörden einen guten Job gemacht hätten. Dies würde das OVG bei seiner Entscheidung im Hauptsacheverfahren auch anerkennen. Ansonsten soll geprüft werden, ob der Wald auch nach Beginn der Vegetationsperiode gerodet werden kann. 

OVG-Berlin Brandenburg: Rodungsstopp notwendig, um effektiven Rechtsschutz zu gewähren 

Anders die zweite Instanz: Nach der Entscheidung des 11. Senats des OVG Berlin-Brandenburg darf „Tesla“ nun vorerst keine Kiefer mehr fällen – und zwar solange, bis über die Beschwerde gegen den Beschluss des VG Frankfurt/Oder eine Entscheidung gefallen. Dies begründete der Senat im Wesentlichen wie folgt: 
  • Keine vollendeten Tatsachen: Die Rodungsarbeiten sind bereits weit fortgeschritten und könnten in drei Tagen benndet ein. Damit war der Rodungsstopp notwendig, um einen effektiven Rechtsschutzes zu gewähren. Der Senat wollte somit die Schaffung von vorzeitigen vollendeten Tatsachen unterbinden.
  • Rechtsschutzbegehren der Umweltverbände nicht aussichtlos: Zudem meinte das OVG, dass das Rechtsschutzbegehren der Grünen Liga von vornherein offensichtlich aussichtslos wäre.
Auch Tesla selbst schließt Verzögerungen nicht mehr aus. Medienberichten zufolge geht das Unternehmen von etaigen Verspätungen bei den erfordelichen Genehmigungen aus. Danach hat es Tesla in Deutschland mit „komplexen Umwelt-, Produktions-, Gesundheits- und Sicherheitsgesetzen“ zu tun, was sich auch negativ auf die Geschäftsberichte auwirken könne. 

Quelle: PM des OVG Berlin-Brandenburg vom 16.2.2020 zum Beschluss vom 15.2.2020 – OVG 11 S 8.20

Update  21.02.2020
Kehrtwende des OVG-Berlin-Brandenburg: Rodungsarbeiten auf Tesla-Gelände dürfen fortgesetzt werden
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 20.2.2020 die Eilanträge, die unter anderem die Grüne Liga Brandenburg gegen die vorzeitige Waldrodung auf dem Tesla-Gelände gestellt hat, zurückgewiesen. Tesla darf damit die Rodung des Waldes fortsetzen. mehr …


 

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Warum das OVG Berlin-Brandenburg die Waldrodung auf dem Tesla-Gelände vorläufig gestoppt hat
Zurzeit darf auf dem Tesla-Gelände in Grünheide kein Baum mehr gefällt werden. Den Rodungsstopp hat das OVG Berlin-Brandenburg angeordnet. Vorher hatte die Ausgangsinstanz einen Eilantrag der „Grünen Liga“ auf Stopp der Rodungen abgelehnt. Endgültig entschieden ist damit aber noch nichts. mehr …

(ESV/bp)

Programmbereich: Umweltrecht und Umweltschutz