
OVG Münster setzt Quarantänepflicht für Auslandsrückkehrer in NRW vorläufig außer Vollzug
Antragsteller: Aufenthalt in Gebiet mit geringerer Inzidenz als in Deutschland begründet kein erhöhtes Verbreitungsrisiko von Corona
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OVG Münster: Quarantänepflicht ungeeignet
- Kein erhöhtes Infektionsrisiko durch Reiserückkehrer: Die angegriffene Regelung berücksichtigt nicht, ob die Einreise zusätzliche Infektionsgefahren begründet. Aktuell seien auch NRW und ein großer Teil von Deutschland selbst Risikogebiete, so das OVG weiter. Demzufolge ist das Infektionsrisiko, das von den Reiserückkehrern ausgeht, nicht höher als wenn diese daheim geblieben wären.
- Ungerechtfertigte Ungleichbehandlung: Da die Reiserückkehrer aber trotzdem in Quarantäne müssen, liegt nach Auffassung der Richter aus Münster eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung von vergleichbaren Sachverhalten vor.
- Regelung unverhältnismäßig: Aus diesem Grund ist die Absonderungspflicht für Rückreisende nicht dazu geeignet, die Corona-Pandemie einzudämmen. Wegen des erheblichen Grundrechts ist daher die Außervollzugsetzung der voraussichtlich rechtswidrigen Norm geboten, so das Gericht abschließend.
Quelle: PM des OVG Münster vom 20.11.2020 zum Beschluss vom selben Tag - 13 B 1770/20.NE
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Update |
11.01.2021 |
OVG Münster bestätigt Quarantänepflicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten, die mit einem freiwilligen Coronatest abgewendet werden kann | |
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Einreisende aus ausländischen Risikogebieten müssen sich nach ihrer Rückkehr in das Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW) grundsätzlich in Quarantäne begeben. Umgehen können sie die Quarantäneverpflichtung aber, wenn sie sich vor oder unmittelbar nach der Einreise freiwillig testen lassen. Diese Rechtslage hat das OVG Münster in einem aktuellen Eilverfahren bestätigt und damit auf die veränderte Pandemielage reagiert. mehr … |
Mehr Beiträge rund um die Pandemie finden Sie auf unserer Sonderseite: Aktuell Corona |
(ESV/bp)
Programmbereich: Staats- und Verfassungsrecht