Irrtümer im Arbeitsschutz unterhaltsam aufgearbeitet (Grafik: BG RCI)
Neues Merkblatt der BG RCI
Populäre Irrtümer im Arbeitsschutz
ESV-Redaktion Arbeitsschutz/BG RCI
05.07.2021
„Lärmschwerhörigkeit ist heilbar“, „Alten Hasen passieren keine Unfälle“ oder „Unter Wolken gibt’s keinen Sonnenbrand“: Aufsichtspersonen oder Sicherheitsfachkräfte stoßen in den Betrieben immer wieder auf Aussagen, die schlichtweg falsch sind. Wenn sie dann sogar die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gefährden, können solche Annahmen fatale Folgen haben. Andere belasten die Betroffenen mit unnötigen kosten- oder zeitintensiven Vorgehensweisen, wie z. B. die Annahme, dass nach jedem Arbeitsunfall ein Durchgangsarzt oder eine Durchgangsärztin aufgesucht werden muss.
Das neue Merkblatt „Populäre Irrtümer im Arbeitsschutz“ (A 039) der BG RCI möchte mit über 40 Fehlannahmen aufräumen. Die sicherheits- und gesundheitsrelevanten Irrtümer stammen u. a. aus den Themenkreisen Absturz, Explosionsgefahr, elektrischer Strom, Arbeiten im Steinbruch, Leitern, Instandhaltungsarbeiten, Schutzhandschuhe, Transportmittel oder UV-Schutz. Die Kapitel starten mit einem plakativ dargestellten Irrtum, der mit wenigen Fakten richtiggestellt und um praxisnahe Hinweise für eine korrekte Vorgehensweise ergänzt wird.
Auf erfrischend unkonventionelle Art und optisch boulevardesk aufgemacht lädt die Publikation zum Blättern und Schmökern ein. „Nach der Weltausstellung kommt der wieder weg“ (Alexandre Dumas 1889 über den Pariser Eiffelturm) oder „Der steht wie eine Eins“ (Architekt Bonnano Pisano 1174 über den Turm von Pisa): Fiktive und belegte Zitate von historischen Persönlichkeiten amüsieren darüber hinaus mit grandiosen Fehleinschätzungen der Weltgeschichte.
Das Merkblatt wendet sich an Unternehmensleitungen und alle sonstigen Akteure und Akteurinnen im betrieblichen Arbeitsschutz, wie Sicherheitsfachkräfte, Sicherheitsbeauftragte, Aufsichtspersonen sowie Betriebsärztinnen und -ärzte. Die Beispiele eignen sich auch als Einstieg in Unterweisungen und Fortbildungen.
Die Publikation kann unter
https://medienshop.bgrci.de bestellt werden und ist für BG RCI-Mitgliedsbetriebe kostenlos. Nicht-Mitgliedsbetriebe zahlen 17,95 Euro. Das Merkblatt gibt es auch zum kostenfreien Herunterladen unter
https://downloadcenter.bgrci.de.
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Sicherheitsverantwortung
Prof. Dr. Thomas Wilrich
Jede Führungskraft muss den eigenen Bereich sicherheitsgerecht organisieren – vom Geschäftsführer des ganzen Unternehmens über den Abteilungs- und Projektleiter bis zum Vorarbeiter auf der Baustelle. Im Recht gibt es viele spezielle Sicherheitsvorschriften. Immer gilt aber auch die Verkehrssicherungspflicht – nämlich in jeder Situation alles (technisch) Mögliche und (wirtschaftlich) Zumutbare zu tun, um andere nicht zu schädigen. Wie weit diese Sicherheitspflicht geht, hängt von den – zuweilen nicht leicht erkennbaren – tatsächlichen Umständen des Einzelfalles und von – zuweilen schwierigen – Wertungen ab. Das ist der Hintergrund dafür, dass Fragen zum Umfang der Verantwortung im Vorhinein nicht abschließend und eindeutig beantwortet werden können. Erst wenn es um die Haftung in einem konkreten Fall geht, wird die Frage der Verantwortung – in diesem einen Fall – beantwortet. Das Arbeitsschutzrecht verlangt kein Nullrisiko, sondern dass Gefährdungen nach dem Stand der Technik und unter verantwortungsvoller Abwägung der Sicherheitsinteressen und – vorsichtiger – Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit so gering wie möglich sind. Es geht also nicht um die Gewährleistung absoluter, sondern ausreichender Sicherheit. Was ausreicht, ist eine schwierige Wertungsfrage und verantwortungsvolle Entscheidung. Empfehlung: Der erste Schritt zum – unvermeidlichen – Umgang mit der Unsicherheit, wieviel Sicherheit von einem Mitarbeiter oder einer Führungskraft in einer bestimmten Situation erwartet wird, ist das Verständnis und die Akzeptanz, dass der Gesetzgeber dies für ihn nicht in jedem Fall eindeutig festlegen kann: das muss man schon selbst tun. Je weniger Gewissheit es gibt, desto wichtiger wird die Person und ihre Entscheidung.
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