Prüfungsschwerpunkte für die Jahresabschlüsse 2019
DPR-Prüfungen in 2020
Wie auch bei der ESMA stehen IFRS 16, IFRS 9 und IFRS 15 weit oben auf der Liste (s. Pressemitteilung):- Ausgewählte Aspekte der Anwendung von IFRS 16 Leasingverhältnisse
- „Follow up” von ausgewählten Aspekten der Anwendung von
- IFRS 9 Finanzinstrumente (nur bei Kreditinstituten)
- IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden (bei Nicht-Finanzinstituten)
- Ausgewählte Aspekte der Anwendung von IAS 12 Ertragsteuern (inkl. Anwendung von IFRIC 23 Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung)
- Wertminderungstest beim Geschäfts- oder Firmenwert sowie bei immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer, insbesondere Marken – IAS 36
- Bestimmung der sachgerechten Ebene des Wertminderungstests (Segmentgrenzen IAS 36.80 (b), zahlungsmittelgenerierende Einheit (ZGE) statt einzelnem Vermögenswert IAS 36.22; IAS 36.66)
- Ermittlung des Nutzungswerts mit Hilfe plausibler Annahmen und unter Berücksichtigung des speziellen Risikos des Vermögenswerts bzw. der ZGE (IAS 36.30 ff.; IAS 36.A17 (a))
- Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Kosten der Veräußerung aus der Perspektive eines unabhängigen Marktteilnehmers (IFRS 13.22) und unter Beachtung der Fair-Value-Hierarchie (IFRS 13.72 ff.); ggf. Erfordernis einer Kalibrierung der Inputparameter anhand des Transaktionspreises beim erstmaligen Ansatz (IFRS 13.64)
- Auswirkungen von IFRS 16 auf den Wertminderungstest beim Geschäfts- oder Firmenwert
- Konzernlagebericht
- Darstellung der Auswirkungen von IFRS 16 auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 315 Abs. 1 Satz 1 HGB)
- Darstellung und Berechnung von bedeutsamsten Leistungsindikatoren unter Berücksichtigung der Erstanwendung von IFRS 16, insbesondere Bereinigung von Effekten bei alternativen Leistungskennziffern, Anfertigung einer Überleitungsrechnung zur Konzern-GuV (§ 315 Abs. 1 Satz 2 und 3 HGB)
Umweltaspekte, alternative Leistungskennzahlen und Brexit-Analysen
Darüber hinaus hat die ESMA die Einhaltung der Vorschriften in Bezug auf die Angabe nichtfinanzieller Informationen mit Schwerpunkt auf Umweltaspekte und spezifische Aspekte der ESMA-Leitlinien für alternative Leistungskennzahlen betont. Wichtig sind der ESMA zudem Angaben zur Analyse der Frage, welche möglichen Auswirkungen der BREXIT haben kann. Darüber hinaus gilt das harmonisierte elektronische Format für die jährliche Finanzberichterstattung der Emittenten (das europäische einheitliche elektronische Format, ESEF) für Jahresabschlüsse, die Abschlüsse für Geschäftsjahre enthalten, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnen. Hierzu erwartet die ESMA von den Emittenten, dass sie alle notwendigen Schritte unternehmen, um die Einhaltung der neuen Anforderungen rechtzeitig zu gewährleisten.Zur ESMA-Mitteilung vom 22.10.2019 im Original-Text siehe hier.
| IFRS auf einen Blick IFRS auf einen Blick ist ein anschauliches Einführungs- und Nachschlagewerk, |
(ESV/ps)
Programmbereich: Management und Wirtschaft