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Psychisch Erkrankte wirksam durch Jobcoaches unterstützen (Foto: J W/Unsplash)
Positionspapier der DGPPN

Psychisch erkrankte Menschen beruflich wiedereingliedern

ESV-Redaktion Arbeitsschutz/dggpn
02.11.2021
Die Auswirkungen psychischer Erkrankungen auf die Arbeits- und Erwerbssituation können erheblich sein. Sie sind eine der Hauptursachen für Arbeitsunfähigkeit sowie Erwerbsminderung. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage nach geeigneten beruflichen Wiedereingliederungsmaßnahmen für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen, wobei sich in den letzten Jahren international das Prinzip des Supported Employment als zunehmend erfolgreich erwiesen hat.
Beim Supported Employment werden psychisch erkrankte Menschen mit beruflichem Rehabilitationsbedarf primär auf einem Arbeitsplatz des ersten Arbeitsmarktes platziert und vor Ort durch einen Jobcoach unterstützt. Dieses Konzept ist inklusiv, individuell, nachhaltig und evidenzbasiert. Trotz erwiesener Wirksamkeit ist es im deutschsprachigen Raum bislang noch wenig umgesetzt. Es wird zukünftig darauf ankommen, stärker als bislang den individuellen Hilfebedarf psychisch erkrankter Menschen aufzunehmen und mit funktional, im besten Fall multiprofessionell und mobil aufgestellten Angeboten zu begegnen.

Psychische Erkrankungen in der Arbeitswelt

Psychische Erkrankungen können erhebliche negative Auswirkungen auf die Arbeits- und Erwerbssituation haben. Sie sind die zweithäufigste Ursache von Arbeitsunfähigkeit (AU). In den letzten 20 Jahren verdoppelten sich die AU-Tage aufgrund psychischer Erkrankungen, während der Anteil anderer Erkrankungen gesunken ist. Die durchschnittliche Dauer der Krankschreibungen lag bei 35 Tagen. Ebenso liegt der Anteil psychischer Erkrankungen an der Erwerbsminderung in Deutschland mit bis zu 42 % höher als bei anderen chronischen Erkrankungen. Ein beträchtlicher Teil der schwer psychisch erkrankten Menschen arbeitet unter geschützten Bedingungen – so stieg der Anteil dieser Gruppe in Werkstätten für behinderte Menschen in den letzten Jahren stetig. Obgleich es in Deutschland ein breites, vielgestaltiges Rehabilitationssystem gibt, profitieren Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen demnach nicht oder unzureichend von beruflichen Integrationsmaßnahmen, die auf einen primären Zugang zum ersten Arbeitsmarkt fokussieren. Eine Ursache liegt in den strukturellen Besonderheiten in Deutschland: auf der einen Seite dem zwar hochdifferenzierten, auf der anderen Seite aber stark zergliederten und von vielen Schnittstellen gekennzeichneten Versorgungssystem, welches Prävention, Behandlung, Rehabilitation und Pflege nacheinander schaltet und kaum barrierefreie Übergänge innerhalb eines fachlich eindeutig geforderten Versorgungskontinuums zulässt. Darüber hinaus ist die berufliche Rehabilitation in Deutschland stark auf das Prinzip des sog. First-train-then-place-Ansatzes ausgerichtet, bei dem zunächst vorbereitende Arbeitstrainingsmaßnahmen im geschützten Rahmen stattfinden, um dann bei ausreichenden Trainingseffekten eine Arbeitsstelle auf dem freien Arbeitsmarkt zu suchen.

Hinsichtlich der beruflichen Wiedereingliederungsquote hat sich ein zweiter Ansatz im internationalen Vergleich als wirksamer erwiesen. Hierbei werden psychisch erkrankte Menschen mit Rehabilitationsbedarf zunächst auf einem Arbeitsplatz des ersten Arbeitsmarktes platziert und vor Ort durch einen Jobcoach unterstützt (First-place-then-train-Prinzip). Dieser Ansatz – Supported Employment (SE) oder in seiner manualisierten Version Individual Placement and Support (IPS) – wird bislang in Deutschland nur wenig verwirklicht.

IPS-Angebote oder an dieses Prinzip eng angelehnte Modelle und darauf orientierte Konzeptmerkmale finden sich in einigen etablierten Rehabilitationsangeboten in Deutschland, so z. B. in Beruflichen Trainingszentren (BTZ) und Rehabilitationseinrichtungen für psychisch Kranke(RPK).

Andere Angebotsformen wie z. B. „Jobcoaching-Maßnahmen im Sinne der Integrationsämter“ oder „Unterstützte Beschäftigung“ (UB; im Sinne ausgeschriebener Arbeitsmarktdienstleistung durch die Arbeitsverwaltung) dürften o. g. IPS-Merkmale ebenfalls in unterschiedlichem Maße erfüllen. Auch im Rahmen der Krankenbehandlung (SGB V) haben sich vereinzelt Angebote mit IPS-Elementen etabliert. Offen ist nach wie vor, in welchem Umfang und nach welchen Qualitätsparametern – gemessen an den internationalen Standards, etwa in Anlehnung an die IPS Fidelity Scale – Supported Employmentin Deutschland umsetzbar ist.

Gesucht wird daher eine Orientierungshilfe anhand derer man IPS-nahe Angebote weiterentwickeln oder neu schaffen kann. Vor diesem Hintergrund hat die DGPPN eine Task-Force eingesetzt mit dem Ziel, auf Basis der internationalen Evidenz Qualitätsparameter für Supported Employment zu definieren, Hürden und Hindernisse in Deutschland aufzuzeigen und zu versuchen, handlungsrelevante Empfehlungen für die SE-Umsetzung im deutschen Versorgungskontext abzugeben. Dabei wurden die in Deutschland laufenden Entwicklungen, die zuweilen unabhängig und meist ohne Bezug auf die internationale IPS-Forschung stattfinden, in die Arbeit dieserTask-Force umfänglich einbezogen.

Mit diesem Positionspapier sollen die Ergebnisse der Arbeit der „DGPPN-Task-Force Supported Employment“ zusammengefasst und zur weiteren Diskussion vorgestellt werden. Es ist der primäre Anspruch der Autorengruppe mit dieser Positionierung, den Prozess um die Implementierung des Supported-Employment-Ansatzes in Deutschland zu unterstützen und Akteure aus unterschiedlichen Settings zu ermutigen, trotz sozialrechtlicher und anderer Herausforderungen dieses erfolgreiche Prinzip der Förderung beruflicher Teilhabe für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen umzusetzen. Im Folgenden wird zunächst kurz die internationale Evidenz für die Wirksamkeit von SE dargelegt. Darauf aufbauend wird der Versuch einer Definition für das Prinzip des SE vorgenommen, um anschließend eine kurze Methoden- und Instrumentenkritik folgen zu lassen. Schließlich werden Empfehlungen für die Umsetzung von SE-Prinzipien in Deutschland abgegeben.

Zwei Konzepte mit unterschiedlichen Herangehensweisen

Formen beruflicher Rehabilitation

Die S3-Leitlinie „Psychosoziale Therapien bei schweren psychischen Erkrankungen“ versteht unter Ansätzen zur beruflichen Rehabilitation alle psychosozialen Interventionen, die systematisch auf eine Verbesserung der Arbeits- und Beschäftigungssituation psychisch kranker Menschen abzielen, dabei sind die Präferenzen der Betroffenen bei der Zieldefinition bez. des ersten oder unterstützten Arbeitsmarktes unbedingt zu berücksichtigen. Vor allem im englischsprachigen Raum werden zwei Formen der Arbeitsrehabilitation unterschieden: beim Pre-Vocational-Training („PVT“, vorbereitendes (Arbeits)training als berufliche Rehabilitation) erfolgen vor anvisiertem Eintritt in den ersten Arbeitsmarkt zunächst berufsvorbereitende Maßnahmen, die von Arbeitstherapie über Bewerbungstraining, berufliches Training, betriebliche Praktika bis zu einer übergangsweisen Beschäftigung in einem geschützten Arbeitsverhältnis reichen könnenund sich deshalb nach dem Prinzip first train then place vollziehen.

Dahingegen wird der Betroffene beim Supported Employment ohne (längere) Vorbereitungszeit bereits in der ersten Phase der Rehabilitation auf dem ersten Arbeitsmarkt platziert und dort durch spezialisierte Dienste (im angloamerikanischen Raum Employment Specialist oder Jobcoach) professionell unterstützt, was unter der Überschrift first place then train in der Fachwelt Einzug gehalten hat. Diese direkte Unterstützung am Arbeitsplatz durch einen Jobcoach ist zeitlich nicht limitiert und fokussiert primär auf eine permanente Beschäftigung in einem kompetitiven Arbeitsverhältnis. Die am besten untersuchte manualisierte Version von Supported Employment ist das Individual Placement and Support, auf die sich die folgenden Ausführungen beziehen.

[...]

Kernprinzipien des Individual Placement and Support

1. Primäres Ziel von IPS ist das Finden und Erhalten von Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mit Mindestlohn bzw. das Finden und Sichern einer regulären Ausbildung.
2. Niemand wird ausgeschlossen, der Interesse hat, eine Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder eine reguläre Ausbildung aufzunehmen (zero exclusion): weder Rehabilitationsfähigkeit, Diagnose, Symptome, Substanzgebrauch oder Straffälligkeit in der Vergangenheit, psychiatrische Hospitalisationen noch Schwerbehinderung (GdB). Die Teilnahme am IPS basiert auf der Entscheidung der Interessenten.
3. Arbeits-bzw. ausbildungsbezogene und klinische Leistungen werden integriert erbracht. Ein IPS-Jobcoach gehört maximal zwei Behandlungsteams an. 
4. Die Arbeits-und Ausbildungsplatzsuche ist an den individuellen beruflichen Präferenzen ausgerichtet. Die Teilnehmenden haben eine Wahlfreiheit.
 5. IPS beinhaltet Beratung bzgl. Sozialversicherungsleistungen und finanzieller Hilfen.
 6. Zügige Arbeits-bzw. Ausbildungsplatzsuche,d. h. der Arbeitswunsch der IPS Teilnehmenden wird unmittelbar angegangen (i. d. R. innerhalb von 30 Tagen).
 7. Erschließen von Arbeits-bzw. Ausbildungsplätzen durch Vernetzung mit Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes und gezielte Suche nach Betrieben, die den Präferenzen der IPS Teilnehmenden entsprechen.
 8. Langfristiger und wenn nötig unbefristeter Support der Teilnehmenden.

 

 




















[...]

Zum Volltext des Positionspapiers samit Literatur: Link

dgppn - Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V.

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