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Fluorverbindungen sind nicht biologisch abbaubar; fluorhaltige Löschmittel werden schrittweise vom Markt genommen. (Foto: dangais/Pixabay)
Bundesverbandes Brandschutz-Fachbetriebe e.V.

Rascher Umstieg auf fluorfreie Feuerlöscher und Schaumlöschmittel empfohlen

ESV-Redaktion Arbeitsschutz/bvbf
23.12.2024
Die hohe Leistungskraft herkömmlicher Schaumfeuerlöscher und Schaumlöschmittel resultiert aus der Verwendung von Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen, kurz PFAS. Diese synthetisch hergestellten Fluorverbindungen sind jedoch nicht biologisch abbaubar und reichern sich in Nahrung und Trinkwasser an. Das birgt noch nicht abschätzbare Gefahren für Umwelt und Gesundheit.
Aus diesem Grund verfolgt die Europäische Union für diese Stoffe seit einiger Zeit weitreichende Beschränkungen. Für aktuelle fluorhaltige Schaumlöscher bedeutet dies ein zu erwartendes Verbot wegen der in Schaummitteln enthaltenen per- und polyfluorierten Stoffverbindungen. Der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf) empfiehlt daher, bei Neu- und Ersatzbeschaffungen oder Nachfüllungen von Schaumlöschern oder Schaumlöschanlagen bereits jetzt alternativ auf nachhaltige Lösungen ohne Fluorzusatz umzusteigen.

Dazu bieten sich bei Feuerlöschern mehrere technische Lösungen an:
  • Fluorfreie Schaumfeuerlöscher zur vorrangigen Brandbekämpfung von Bränden mit flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen (Brandklasse B)
  • Wasser-Feuerlöscher, die speziell salzhaltige Zusätze enthalten, für Brände mit glutbildenden Stoffen (Brandklasse A)
  • Wasser-Feuerlöscher (Brandklasse A) ergänzt mit Kohlendioxid-Feuerlöscher (2 kg) zur Bekämpfung von Bränden der Brandklasse B
Die Festlegung der passenden Ersatzmaßnahme unter Berücksichtigung der jeweiligen Leistungseigenschaften der vorgesehenen Löschmittel bleibt einer individuellen fachkundigen Gefährdungsbeurteilung vorbehalten. Diese ist arbeitsschutzrechtlich für den verantwortlichen Betreiber der Arbeitsstätte (Arbeitgeber) vorgeschrieben. PFAS-haltige Schaumfeuerlöscher sollten im Bestand erfasst sein, um die angemessenen Austausch- oder Ersatzmaßnahmen frühzeitig planen zu können. Brandschutz-Fachbetriebe bieten hierzu ihre Beratung und Unterstützung zur Identifizierung der fluorhaltigen Schaumfeuerlöscher und den gebotenen zweckmäßigen Austausch- oder Ersatzmaßnahmen an.

Bei einer größeren Anzahl von fluorhaltigen Feuerlöschern sollte schrittweise vorgegangen werden, wobei sich die Reihenfolge des Austauschs an den Ergebnissen der Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung orientiert. Ansonsten ist der nächste größere Austausch erst bei der nächsten regulären Wartung in zwei Jahren fällig. Die ältesten Schaumfeuerlöschgeräte oder Geräte mit fälligem Schaumlöschmittelaustausch sollten dabei vorgezogen werden.

Nach den derzeit sich abzeichnenden Regulierungsvorhaben müssten heute gekaufte fluorhaltige Schaumlöscher noch vor Ablauf ihrer geplanten Nutzungsdauer erneut ausgetauscht oder umgerüstet werden. Auch Ersatzfüllungen mit Fluorgehalt würden die übliche Nutzungszeit nicht überdauern. Schaumfeuerlöscher zur gezielten Anwendung für die Brandklasse B wären davon ebenso betroffen, selbst wenn Übergangsfristen je nach Anwendungszweck noch Raum für eine längere Nutzung einräumen sollten. Ein vorausschauender Austausch hilft daher nicht nur der Umwelt. Er würde auch zukünftig weiteren Aufwand und unnötige Kosten vermeiden.

Fluorhaltige Löschmittel werden schrittweise vom Markt genommen

Das vom bvfa Bundesverband Technischer Brandschutz e.V. in freundlicher Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Feuerwehren Hilfeleistungen Brandschutz der DGUV und dem Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf) erstellte Merkblatt „Schaum in Feuerlöschern und PFAS-Regulierung“ gibt nähere Auskünfte zu den bereits EU-weit getroffenen Regulierungen und den geplanten Regulierungen zu bestimmten PFAS-haltigen Stoffen. Es auf den jeweiligen Internetseiten wie etwa unter www.bvbf.de abrufbar.

Endtermin festsetzen

Für viele Anwendungen empfiehlt es sich, je nach Ausmaß der technischen und wirtschaftlichen Schwierigkeiten, mit denen die PFAS-haltige Feuerlöschschaumersetzung oder die Umrüstung verbunden sind, Endtermine bis 2030 festzusetzen. Diese Endtermine sollten ausreichend Zeit für die PFAS-Schaumersetzung im Zuge der anstehenden Prüf- und Wartungsintervalle bieten. Dem Austauschprozess ist eine Gefährdungsbeurteilung des Betreibers zugrunde zu legen, um nach den vorherrschenden Brandgefährdungen die Ersetzungs- und Austauschprozesse auszurichten. Das vom Betreiber zu planende umweltrelevante Transformationsprogramm bei PFAS-haltigen Schaumfeuerlöschern ist damit bei frühzeitiger Vorbereitung und Umsetzung realisierbar.

Kompetente Ansprechpartner für die Beratung, Planung, Umrüstung sowie den Austausch der betroffenen Feuerlöschgeräte sind die qualifizierten Brandschutz-Fachbetriebe. Sie übernehmen ferner als abfallbehördlich registrierte Unternehmen die erlaubte Zuführung der fachgerechten Entsorgung der PFAS-haltigen Schaumfeuerlöscher durch zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe.

Quelle: Pressemitteilung des bvbf

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