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In einer Anhörung im Rechtsausschuss hatten Sachverständige Zweifel am Gesetzgebungsverfahren geäußert. (Grafik: Victor Moussa/stock.adobe.com)
Whistleblowing

Rechtsausschuss billigt Entwürfe zum Hinweisgeberschutz

ESV-Redaktion Management und Wirtschaft
29.03.2023
Der Rechtsausschuss des Bundestags hat die beiden Gesetzentwürfe zum Hinweisgeberschutz verabschiedet. Die von den Koalitionsfraktionen der SPD, Grünen und FDP vorgelegten Entwürfe passierten den Ausschuss ohne Änderungen, teilt der Informationsdienst des Bundestags (hib) jetzt mit.

Mit den Entwürfen hat die Koalition nach eigenem Bekunden eine Trennung der ursprünglichen Vorlage in einen in der Länderkammer zustimmungspflichtigen „Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Regelungen zum Hinweisgeberschutz“ und einen nicht zustimmungspflichtigen Entwurf „eines Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ vorgenommen.

Kern des Gesetzentwurfs ist unverändert die Einrichtung von Meldestellen in Unternehmen, Behörden und Organisationen, an die sich Whistleblower wenden können. Die Meldestellen müssen demnach auch anonyme Meldungen bearbeiten und dazu eine anonyme Kommunikation zwischen Hinweisgebenden und Meldestellen ermöglichen. Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitenden müssen eine interne Meldestelle einrichten. Unternehmen mit bis zu 249 Mitarbeitenden können dabei Meldestellen gemeinsam aufbauen.

Als externe Meldestelle soll, mit einigen Ausnahmen, das Bundesamt für Justiz dienen. Geschützt sein sollen nicht nur Beschäftigte der Unternehmen und Behörden, sondern etwa auch Beschäftigte von Zulieferern und Anteilseigner. Sofern eine hinweisgebende Person nach ihrer Meldung berufliche Nachteile erfährt, sieht das Gesetz eine Beweislastumkehr vor. Es wäre dann zu beweisen, dass die Benachteiligung nicht auf dieser Meldung beruht. Wer allerdings vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Informationen meldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss für einen dadurch entstandenen Schaden aufkommen.

Die vollständige hib-Meldung finden Sie hier.

Update vom 31.3.2023: Die zweite und dritte Lesung für die beiden Gesetzentwürfe im Bundestag waren für den 30.3.2023 vorgesehen. Doch nach Informationen von Transparency Deutschland setzte die Regierungskoalition die beiden Gesetzentwürfe wenige Stunden vor der Abstimmung von der Tagesordnung ab. Nun sollen offenbar doch noch einmal Gespräche mit der CDU/CSU geführt werden, um einen Kompromiss zu finden. Transparency Deutschland war bei der Anhörung im Rechtsausschuss am 28.3.2023 vertreten. Sachverständige hatten in der Anhörung Bedenken am Gesetzgebungsverfahren geäußert. Die Aufzeichnung der Anhörung hat der Bundestag in seinem Youtube-Kanal veröffentlicht.

(fab)

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Programmbereich: Management und Wirtschaft