
Regierungskoalition einigt sich auf Konjunktur- und Zukunftspaket
- Absenkung der Umsatzsteuer: „Herzstück“ des Pakets ist nach den Worten des CSU-Vorsitzenden Söder die Absenkung der Mehrwertsteuersätze. Das Paket sieht befristet für die Zeit vom 1.07.2020 – 31.12.2020 eine Absenkung des allgemeinen Mehrwertsteuersatzes von 19 auf 16 % und des ermäßigten Steuersatzes von 7 % auf 5 % vor.
- Kinderbonus für Familien: Eltern sollen einen einmaligen Kinderbonus von 300 Euro je Kind für jedes kindergeldberechtigte Kind erhalten. Für Alleinerziehende verdoppeln sich die Beträge. Dieser Bonus ist zwar zu versteuern, wird aber nicht auf die Grundsicherung angerechnet. - Stärkung der Kommunen Gewerbesteuerausfälle bei den Kommunen sollen von Bund und Ländern ausgeglichen werden, der Bund übernimmt knapp sechs Milliarden. Eine Übernahme von Altschulden ist nicht vorgesehen. Das Paket enthält noch eine Erhöhung des Anteils Bundes an den Kosten für Bedürftige sowie Maßnahmen zur Stärkung des Öffentlichen Nahverkehrs und des Gesundheitssektors.
- Absenkung der EEG-Umlage: Zur Entlastung von Bürgern und Unternehmen soll ab 2021 die EEG-Umlage durch Zuschüsse aus dem Bundeshauhalt abgesenkt werden. Diese soll 2021 bei 6,5 und 2022 bei 6 Cent je kW/h liegen.
- Maßnahmen für Unternehmen: Zur Verhinderung einer Pleitewelle von kleinen und mittelständischen Unternehmen, deren Umsätze weggebrochen sind, sind Überbrückungshilfen im Umfang von 25 Milliarden Euro geplant. Geplant ist ein Programm zur Milderung der Corona-Auswirkungen im Kulturbereich in Höhe von einer Milliarde Euro. Zudem sieht das Paket zur Stärkung der Liquidität eine Erweiterung des steuerlichen Verlustrücktrags, zur Förderung der Investitionen eine Verbesserung der Abschreibungsregeln und eine Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts vor.
- Zukunftspaket: 50 Milliarden Euro werden in ein Zukunftspaket investiert, etwa in die Erweiterung der steuerlichen Forschungszulage. Die Mittel für Künstliche Intelligenz werden erhöht, der Ausbau des Mobilfunkstandards 5G soll beschleunigt, die Nutzung der Wasserstofftechnologie verstärkt und Förderung von Elektrofahrzeugen verbessert. Die bestehende Umweltprämie soll danach befristet bis Ende 2021 für den Kauf von Elektrofahrzeugen mit einem Nettolistenpreis von bis zu 40.000 Euro von 3.000 auf 6.000 Euro steigen. Auf eine Kaufprämie für abgasarme Verbrennerfahrzeuge konnten sich die Koalitionspartner dagegen nicht einigen.
Das Eckpunktepapier finden Sie hier.
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(ESV/fl)
Programmbereich: Steuerrecht