Remis für Borussia Mönchengladbach vor EuG bei Unionsmarke „Fohlenelf“
Der Begriff „Fohlenelf“ entstammt dem offensiven und temporeichen Spiel der Mannschaft in den 1970er Jahren – mit überwiegend jungen Spielern. Diesen Begriff ließ sich der Club später markenrechtlich schützen.
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EuG: Ernsthafte Nutzung für bestimmte Warengruppen nachgewiesen
- Trinkflaschen,
- Spiele und Spielwaren,
- Textilbadetücher,
- Seifen,
- Selbstklebefolien aus Papier oder Kunststoff, Selbstklebeetiketten und
- Porzellan- und Steingutwaren.
Keinen Erfolg hatte die Klage in Bezug auf die Warengruppen Energydrinks und Bier.
Damit erzielte der Club zumindest ein Remis. So sah es wohl auch das EuG, weil laut seiner Kostenentscheidung jede Partei ihre eigenen Kosten selbst tragen muss. Damit ist die Sache für beide Parteien aber noch nicht unbedingt beendet. Ein Entscheidungsspiel vor dem EuGH – und zwar in Form eines beschränkten Rechtsmittels, vergleichbar mit der Revision nach deutschen Recht, kann noch stattfinden.
Quelle: Urteil des EuG vom 07.12.2022 – T‑747/21
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(ESV/bp)
Programmbereich: Wirtschaftsrecht