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Vor allem die neuen digitalen Möglichkeiten sollen den Zivilprozess bürgerfreundlicher, ressourcenschonender und effizienter werden lassen (Foto: Mike Fouque / stock.adobe.com)
Digitalisierung im Zivilprozess

Richterkonferenz macht Vorschläge zur Modernisierung des Zivilprozesses

ESV-Redaktion Recht
10.06.2021
Am 08.06.2021 haben die Präsidenten und Präsidentinnen der Oberlandesgerichte, des Kammergerichts, des Bayerischen Obersten Landesgerichts und des BGH im Rahmen einer Onlinekonferenz über die Vorschläge ihrer Arbeitsgruppe „Modernisierung des Zivilprozesses“ beraten. Das Ergebnis: Ein 126-seitiges Diskussionspapier.
Die benannte Arbeitsgruppe befasste sich damit, wie neue technische Möglichkeiten im Zivilprozess nutzbar gemacht werden können und wie der Rechtsrahmen weiterentwickelt werden muss.

Die Onlinekonferenz sieht das Bedürfnis, aber auch die Chance, Gerichtsverfahren bürgerfreundlicher, effizienter und ressourcenschonender zu machen. Das Gremium regt daher eine Prüfung an, wie die in dem benannten Diskussionspapier herausgearbeiteten Punkte gesetzgeberisch umgesetzt werden können.

Der Hintergrund
Die Präsidentinnen und Präsidenten der 24 Oberlandesgerichte, des Kammergerichts, des Bayerischen Obersten Landesgerichts und des Bundesgerichtshofs treffen sich einmal jährlich, um über aktuelle rechtspolitische Fragen und Themen der Gerichtspraxis zu beraten. 

 

Die Kernpunkte

Die Konferenz befürwortet die Prüfung der folgenden Kernpunkte durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz:

  • Justizportal: Erleichterung des digitalen Zugangs zur Justiz für den Bürger im Rahmen eines bundesweit einheitlichen Justizportals
  • Virtuelle Rechtsantragstellen: Einrichtung virtueller Rechtsantragstellen, die über Videokonferenzen mit dem Rechtsuchenden kommunizieren
  • Massenverfahren: Einführung eines effizienten Online-Verfahrens in Streitigkeiten, in denen es um standardisierbare und regelmäßig auftretende Ansprüche von Verbrauchern gegenüber Unternehmen geht (Massenverfahren)
  • Vollständig digitales Mahnverfahren: Weitere Digitalisierung des Mahnverfahrens, in dem sich auch der Antragsgegner über das Online-Portal beteiligen kann, so dass ein echtes digitalisiertes Mahnverfahren eingeführt werden kann
  • Online-Verhandlungen: Ausweitung der Möglichkeiten online geführter Gerichtsverhandlungen
  • Empfangsbekenntnis: Reform des elektronischen Empfangsbekenntnisses

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Darüber hinaus begrüßt die Konferenz, dass der Gesetzgeber mit

  • dem Entwurf eines Gesetzes zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer prozessrechtlicher Vorschriften (BR-Drs. 145/21)
  • und dem Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe (BR-Drs. 55/21)
noch in dieser Legislaturperiode die Erweiterung der sicheren Übermittlungswege sowie die Einführung von besonderen elektronischen Anwaltspostfächern für Berufsausübungsgesellschaften ermöglichen will. Diese Punkte hatte auch die oben benannte Arbeitsgruppe vorgeschlagen, so das Statement der Online-Konferenz hierzu.


Quelle: PM des OLG Koblenz vom 08.06.2021


ZPO


Nach dem großen Erfolg der Erstauflage konnte sich dieser Newcomer auf Anhieb einen festen Platz unter den ZPO-Standardwerken erobern. Die Vorzüge des Werks: 

  • Kommentar von Praktikern für Praktiker
  • primäre Orientierung an obergerichtlicher und höchstrichterlicher Rechtsprechung
  • zahlreiche Fallbeispiele aus der Praxis mit der Behandlung auch ungewöhnlicher und seltener Prozesskonstellationen
  • hilfreiche Formulierungsvorschläge und Tenorierungsempfehlungen
  • viele weitere Praxishinweise wie etwa zu Prozesstaktik, Kosten- und Gebührenfragen

Das Werk ist auch für Rechtsreferendare bestens geeignet und enthält darüber hinaus u.a.: 

  • eine Kommentierung der Normen der Musterfeststellungsklage 
  • im Anhang: Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV)
  • Beschlossene Gesetzesänderungen zum 1.1.2022
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(ESV/bp)

Programmbereich: Bürgerliches Recht, Zivilverfahrensrecht