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Qualifizierung von SiFas (Abb.: Birte Cordes/GDA Psyche)
GDA-Arbeitsprogramm Psyche

SiFas fit für die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung machen

GDA/ESV-Redaktion Arbeitsschutz
13.12.2016
Für die Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist die Qualifizierung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit eine Voraussetzung. Die GDA hat ein Qualifizierungsprogramm zur Beratung zum Thema Psychische Belastung am Arbeitsplatz ausgearbeitet.

Das Ziel der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie ist es, einen effizienten und systematischen Arbeitsschutz durch den Bund, die Länder und die Unfallversicherungsträger in Deutschland voranzutreiben. Im Rahmen der GDA Periode 2013-2018 wird durch das „Arbeitsprogramm Psyche“ eine flächendeckende Umsetzung von Maßnahmen zur Vermeidung von Gesundheitsrisiken durch psychische Belastung bei der Arbeit angestrebt. Ein Ziel des Arbeitsprogramms ist es, die Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFa) – als Experten des Arbeitsschutzes – zum Thema psychische Belastung am Arbeitsplatz zu qualifizieren und zu sensibilisieren.

Dieses Qualifizierungskonzept wurde auf der Grundlage der in der GDA Leitlinie beschriebenen Anforderungen entwickelt. Das „Thema Psychische Belastung“ soll damit gleichwertig neben den technischen, chemischen, biologischen und ergonomischen Fragestellungen etabliert werden und im Rahmen der Beratungs- und  Unterstützungsaktivitäten der SiFa im Unternehmen angemessen aufgegriffen werden.

Qualifizierungen, die nach diesem Konzept durchgeführt werden, vermitteln den SiFa Grundwissen über psychische Belastung und deren  Einbeziehung in die Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung der Leitlinie „Beratung und Überwachung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz“ sowie dem Qualifizierungskonzept für die Aufsichtspersonen.

  • Die Teilnehmer eignen sich aktiv neue Kompetenzen an.
  • Sie erleben ihren Kompetenzzuwachs schon während der Qualifizierung.
  • Sie wenden die neuen Kompetenzen beispielhaft in Übungssituationen an.
  • Sie reflektieren deren Relevanz für die Praxis sowie ihren eigenen Beitrag dazu.

Welche Anforderungen gibt es an die durchführenden Lernbegleiter?

Voraussetzung für die erfolgreiche Durchführung dieses Qualifizierungskonzeptes ist die Fähigkeit, psychische Belastung am Arbeitsplatz entsprechend der „Empfehlungen der GDA-Träger zur Qualifizierung betrieblicher Akteure für die Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung“ sowie der „Empfehlungen der GDA-Träger zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung“ adäquat zu vermitteln. Von den Lernbegleitern wird arbeitspsychologisches Grundlagenwissen erwartet. Sie sollten in der Lage sein, zum Beispiel das Belastungs - und Beanspruchungskonzept, Stress sowie die Integration psychischer Belastung und Beanspruchung in die Gefährdungsbeurteilung sicher und zutreffend zu vermitteln. Erfahrungen der Lernbegleiter in der Umsetzung moderner kompetenzorientierter Didaktik sind erforderlich.

Ebenso sollte Wissen über die betrieblichen Aufgaben der SiFa (Unterstützung Arbeitgeber, Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat etc.) vorhanden  sein. Ferner sollte der Lernbegleiter über eigene Beratungs- und Praxiserfahrung bei der Begleitung betrieblicher Prozesse zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung verfügen.

Lesen Sie mehr zu den Vorbemerkungen.

Wie ist dieser Leitfaden aufgebaut?

Der Lernbegleiter wirkt während der Qualifizierung daraufhin, die SiFa in ihrer Beratungsfunktion zu stärken. Angestrebt wird eine breite Diskussion mit betrieblichen Vertretern über Schwierigkeiten und Lösungsansätze zur integrierten Gefährdungsbeurteilung.

Erwartungshorizont = Der Erwartungshorizont formuliert, was der Lernbegleiter erreichen soll. Die Methodenangebote sind als Beispiele gedacht. Welche Methoden und Materialien eingesetzt werden, um die Outcomes zu erreichen, obliegt der Entscheidung des Lernbegleiters.

Material/Hinweise = Hier wird allen Lernbegleitern eine erste Auswahl geeigneter Materialien zur Verfügung gestellt. Selbstverständlich kann und soll jeder Lernbegleiter diese Auswahl durch eigenes Material ergänzen oder ersetzen (branchenspezifische Handlungshilfen, Positionspapiere, Hintergrundinformationen, etc.). Zentrale Materialien und  Hintergrundinformationen werden auf der Homepage des Arbeitsprogramms GDA Psyche (www.gda-psyche.de) hinterlegt.

Zum Qualifizierungskonzept der GDA.

Programmbereich: Arbeitsschutz