Stiftung Datenschutz fördert praktische Umsetzung des Rechts auf Datenübertragbarkeit
Gleichzeitig soll dieses datenschutzrechtliche Instrument zur Portabilität den betroffenen Personen eine bessere Kontrolle über ihre Daten ermöglichen.
Novum im Datenschutzrecht
Dies wäre ein echtes Novum im Datenschutzrecht. Das neue Rechtsinstrument soll neben die schon bekannten Rechte wie die auf Auskunft, Berichtigung und Löschung treten.Umsetzung unklar
Allerdings ist bis jetzt noch nicht geklärt, wie dieser theoretisch plausible Mechanismus in der Praxis funktionieren soll.Stiftung Datenschutz bittet um Vorschläge - Call for Papers
Im Rahmen ihres Calls for Papers bittet die Stiftung Datenschutz daher Vertreter aus Forschung, Wirtschaft Datenschutzaufsicht, Verbänden und Gesellschaft um Vorschläge, wie dieses neue Recht umgesetzt werden kann.Die zentralen Themen
- Was könnte in der Praxis als „gängiges interoperables Format” gelten?
- Wie kann die Kompatibilität zwischen verschiedenen Formaten hergestellt werden?
- Welche konkreten Anforderungen sollen an ein kompatibles Format gestellt werden?
- Welche Standards sollen bei der Format-Entwicklung herangezogen werden?
- An wen soll deren Festlegung übertragen werden?
Einreichungsfrist, Formate und weitere Inhalte der Beiträge |
|
Sammelband in der Schriftenreihe Datendebatten
Je nach Kapazität werden die Bundesstiftung die Einreichungen im November 2017 in einem Sammelband publizieren. Kooperationspartner hierbei ist der Erich Schmidt Verlag in Berlin, bei dem die auch Reihe DATENDEBATTEN erscheint.Beiträge, die die Bundesstiftung auswählen wird, können ihre jeweiligen Verfasser auf dem „DATENTAG Berlin – Kongress zur Datenportabilität” im November 2017 vorstellen.
Big Data im Gesundheitswesen - Chancen nutzen, Patientenrechte wahren. |
Das Buch Big Data und E-Health, ebenfalls aus der Reihe Datendebatten, befasst sich mit Telemedizin, datenbasierten Gesundheitsanalysen, Health-Apps oder mobilen Geräten zur individuellen Gesundheitskontrolle. Die rasante Entwicklung verspricht nicht nur enorme Qualitätssteigerungen in der Gesundheitsversorgung und neue Märkte im Gesundheitssektor. Sie wirft auch viele Fragen mit weitreichender Relevanz für den Datenschutz auf. |
(ESV/bp)
Programmbereich: Wirtschaftsrecht