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Das Gesetzgebungsverfahren zum Schutz von Hinweisgebern ist ins Stocken geraten. (Foto: Victor Moussa/stock.adobe.com)
Hinweisgebersysteme

Transparency: Whistleblowing-Gesetz sollte über EU-Vorgaben hinausgehen

ESV-Redaktion Management und Wirtschaft
04.05.2021
Ein Whistleblowing-Gesetz in Deutschland lässt vorerst auf sich warten.

Das SPD-geführte Bundesjustizministerium hatte einen Entwurf vorgelegt, der von der CDU/CSU nun jedoch abgelehnt wurde. Der Entwurf gehe über EU-Vorgaben hinaus, hieß es vor allem in der Begründung.

Damit wird die Chance vertan, noch in dieser Legislaturperiode einen umfassenden Schutz für Whistleblower gesetzlich zu verankern, kritisiert Transparency Deutschland. Die Organisation fordert eine umfassende Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern.

Die Europäische Union beschränke sich aufgrund ihrer Gesetzgebungskompetenzen notgedrungen auf den Schutz von Whistleblowern im Bereich EU-rechtlicher Vorschriften, führt Transparency aus. Würde das Whistleblowing-Gesetz in Deutschland nicht über die EU-Vorgaben hinausgehen, bestünde beispielsweise keine Handhabe bei zu geringfügigen Datenschutzverletzungen und bei Nötigungen. Der Schutz von Hinweisgebern sei notwendig, um Wettbewerbsverzerrungen abzubauen, Geschäftskosten zu reduzieren und Anreize für Investitionen zu erhöhen.

Zu einem guten Whistleblowing-Gesetz zählt Transparency folgende Punkte:

  • Das Whistleblowing-Gesetz soll neben Meldungen von Straftaten auch Hinweise auf sonstiges Fehlverhalten umfassen, dessen Aufdeckung im öffentlichen Interesse liegt. Die Missstände in der Pflege und der Cum-Ex-Skandal hätten gezeigt, dass nicht jedes Fehlverhalten eine Straftat ist.
  • Meinungsäußerungs- und Pressefreiheit sollen Vorrang haben, da erst mediale Berichterstattung in bekannten Whistleblowing-Fällen zu Konsequenzen führte.
  • Die Sicherung durch Geheimhaltungsstufen in Behörden sollte kein Grund sein, Informationen über Missstände unter Verschluss zu halten.
  • Größere Unternehmen sollten zur Einrichtung von anonymen Meldewegen verpflichtet werden. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass die Sorge vor Denunziationen unberechtigt ist. 
  • Für Fälle, in denen das Gesetz Whistleblower nicht vollständig vor erheblichen Nachteilen schützt, sollte ein Unterstützungsfonds für Hinweisgeber eingerichtet werden.
(ESV/fab)

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Programmbereich: Management und Wirtschaft