Transparenzregister mit Änderungen beschlossen
Das teilt der Informationsdienst des Bundestags (hib) mit. Das Gesetz ist Teil der europäischen und nationalen Strategie zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Ziel ist, eine größere Transparenz über deutsche Gesellschaften und ihre wirtschaftlich Berechtigten zu schaffen. Anlass ist die nach der EU-Geldwäscherichtlinie vorgesehene Vernetzung der Transparenzregister der EU-Mitgliedstaaten.
Das bisherige deutsche System des Auffangregisters wird auf ein Transparenz-Vollregister umgestellt. Alle Gesellschaften sind demnach verpflichtet, ihren wirtschaftlich Berechtigten nicht nur zu ermitteln, sondern dem Transparenzregister zur Eintragung mitzuteilen. Außerdem setzt das Gesetz die EU-Finanzinformationsrichtlinie um. Deren Ziel ist es, die Nutzung von Bankkonten- und Finanzinformationen zu erleichtern.
Erleichterungen für Vereine
Zuletzt noch vorgenommene Änderungen im Gesetz sehen Erleichterungen für Vereine vor. Dazu zählen die automatische Eintragung von Vereinen in das Transparenzregister und Erleichterungen bei der Gebührenbefreiung. Zudem wird der Kreis der Berechtigten zum Datenabruf erweitert um
- das Bundeszentralamt für Steuern,
- örtliche Finanzbehörden und
- Verfassungsschutzbehörden.
Abgelehnt wurde ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Geldwäsche im Immobiliensektor stoppen, Mieterinnen und Mieter vor organisierter Kriminalität und steigenden Mieten schützen“. Darin wurde die Bundesregierung aufgefordert, mehr Transparenz im Immobiliensektor und über die wahren Immobilieneigentümer herzustellen und die geldwäscherechtliche Aufsicht im Immobiliensektor zu stärken.
(ESV/fab)
Handbuch Bekämpfung der Geldwäsche und WirtschaftskriminalitätAutor: Rüdiger QuedenfeldGeldwäsche und Wirtschaftskriminalität sind in einer kaum überschaubaren, international vernetzten digitalen Wirtschaftswelt heute unternehmerische Risikobereiche von herausragender Bedeutung.
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