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Natur und Recht: Schon in der antiken Rechtsphilosophie thematisiert (Foto: Evgeny Moskvitin/fotolia.com)
Nachgefragt bei: Prof. Dr. Susanne Lepsius, Prof. Dr. Friedrich Vollhardt und Dr. Oliver Bach

Um das Naturrecht zu erforschen, müssen wir die menschliche Natur studieren

ESV-Redaktion Philologie
12.02.2018
Gibt es Grundsätze einer allgemeinen Ordnung, die unabhängig von einem von Menschen gesetzten Recht gelten? Gibt es ein Recht, das in der ‚Natur der Sache‘ oder in einer ‚naturgegebenen Gerechtigkeit‘ schon angelegt ist? Ein Interview der ESV-Redaktion dazu mit Susanne Lepsius, Friedrich Vollhardt und Oliver Bach.

Liebe Frau Lepsius, in der Geschichte des philosophischen Naturrechts und der juristischen Traditionen im Spätmittelalter und in der Frühen Neuzeit gab es sowohl Gemeinsamkeiten als auch Unterschiede. Können Sie das erläutern?

Susanne Lepsius: Die Gemeinsamkeiten liegen in der Bezugnahme, beziehungsweise dann auch in der produktiven Abgrenzung vor allem bei den philosophischen Autoren, auf sehr allgemeine, geradezu klassische Konzeptionen von Naturrecht im römischen und kanonischen Recht. Juristische wie philosophische Autoren arbeiteten sich bis weit in die Frühe Neuzeit daran ab, das Naturrecht vor allem vom Menschen her zu denken und beispielsweise die im antiken römischen Recht vorgegebene Definition des Naturrechts, das Menschen wie Tiere umfasse, auf den Menschen zu reduzieren.

Unterschiede sehe ich stärker im methodischen Herangehen und der Instrumentalisierung des Naturrechtsdenkens. Juristische Autoren, die auch noch an juristischen Fakultäten lehrten, scheinen durchweg deutlicher das Verhältnis des Naturrechts zu anderen Rechtsquellen beleuchtet zu haben, während philosophisch geprägte Autoren an den großen Systementwürfen interessiert waren und diese auch verfassten.

Wie kann man überhaupt erklären, dass sich so viele namhafte Rechtsphilosophen und Theologen im Spätmittelalter und in der Frühen Neuzeit mit dem Naturrecht befassten?

Susanne Lepsius:
Naturrechtliche Argumente und Systeme überzeugten womöglich auch außerhalb der juristischen Fakultäten und Diskurse in der Frühen Neuzeit, weil es Umbruchszeiten waren. In Zeiten von Kriegen, religiösen Differenzen und neuen medialen Herausforderungen beschäftigte die Suche nach möglichst allgemeingültigen Grundnormen und verbindlichen Prinzipien Vertreter unterschiedlicher Disziplinen und Angehörige aller Milieus.

Bei naturrechtlichen Systementwürfen aus philosophischer Feder könnte auch eine Rolle gespielt haben, dass man sich nicht an die herkömmliche Darstellungssystematik des gelehrten Rechts - ius commune - halten musste. Nicht zuletzt wollte man womöglich den Juristen und Theologen die Deutungshoheit über naturrechtliche Fragen entreißen.

Der Sammelband umfasst sowohl Detailstudien als auch vergleichende Untersuchungen. Er ist dabei in vier große Unterabteilungen gegliedert. Welche Systematik liegt dem Band dabei zugrunde?

Oliver Bach: Die Gliederung folgt zum einen der historischen Chronologie: Spätmittelalter, 16., 17. und frühes 18. Jahrhundert; zum anderen folgt die Gliederung den systematischen Entwicklungen des Naturrechtsdenkens, die sich in diesen historischen Abschnitten vollzogen haben. Im Spätmittelalter spielte vor allem der Geltungsbereich des Naturrechts eine Rolle, das heißt ob es nur für den Menschen oder auch für Tiere galt.

Im 16. Jahrhundert bewirkten die Entdeckung Amerikas und die Reformation eine konfessionelle Pluralisierung und übten somit auf das Naturrechtsdenken einen Säkularisierungsdruck aus: Was Naturrecht ist und wie es beschaffen ist, musste unabhängig von einer positiven Offenbarung beantwortet werden. Dadurch gewann die naturrechtliche Anthropologie zunehmend an Bedeutung und kam im 17. Jahrhundert dank Francisco Suárez, Hugo Grotius und Samuel Pufendorf zur vollen Blüte.

Natur im Rechtsdenken des Spätmittelalters und der Frühen Neuzeit
Im Erich Schmidt Verlag erscheint nun der Band Von der Allegorie zur Empirie. Natur im Rechtsdenken des Spätmittelalters und der Frühen Neuzeit. Die ESV-Redaktion hat mit den Herausgebern, Prof. Dr. Susanne Lepsius, Prof. Dr. Friedrich Vollhardt und Dr. Oliver Bach, über die Entwicklung des Naturrechts gesprochen.

Ausgangspunkt des Naturrechts wurde der Naturzustand des Menschen. Zu Beginn des 18. Jahrhunderts wurde schließlich die Debatte darüber, wie dieser Naturzustand genau vorzustellen sei und welche fundamentalen Normen aus ihm zu folgern seien, zunehmend kontrovers. Christian Thomasius’ voluntaristische Anthropologie brach mit Pufendorfs intellektualistischer Geselligkeitsidee; Giambattista Vico schließlich bestritt, dass es ein überzeitlich konstantes Wesen des Menschen überhaupt gebe.

Der Band beschäftigt sich auch immer wieder mit der literarischen Rezeption des Naturrechts. Was hat das Naturrecht mit literarischen Utopien zu tun?

Fritz Vollhardt:
Der Zusammenhang von Naturrechtsdiskurs und schöner Literatur wurde bereits vor fast fünfzehn Jahren hergestellt: Im 2004 erschienenen Handbuch New History of German Literature findet sich ein eigener Eintrag zum Werk des Naturrechtlers Samuel Pufendorf – erstmals bei einem Handbuch dieser Art. Zum Grundsatz seiner Naturrechtslehre heißt es dort ebenso knapp wie treffend: „Um das Naturrecht zu erforschen, müssen wir die menschliche Natur studieren.“ Damit sah sich die zeitgenössische Dichtung auf den Platz gerufen: Schließlich beanspruchte sie, den Naturzustand des Menschen und die natürliche, ideale Gemeinschaft angemessen imaginieren zu können.

„Utopischen Dichtern vor Thomasius ging es um eine literarische Erprobung des Naturrechts“

Oliver Bach: Und diese Fähigkeit schrieb ihr der bedeutendste Systemjurist der Frühaufklärung, Christian Thomasius, auch zu. Dabei ging es aber schon den utopischen Dichtern vor Thomasius um mehr als nur um das Bereitstellen von Exempeln. Vielmehr ging es ihnen um einen Praxistest, den bestimmte Anthropologeme wie der Selbsterhaltungstrieb, die Geselligkeit und die natürliche Schwäche des Menschen im Labor der Dichtung durchlaufen sollten. Man könnte sogar sagen, dass es sich aus der Eigenperspektive der Epoche weniger nur um eine literarische Rezeption des Naturrechts handelte, sondern um eine literarische Erprobung des Naturrechts.

Spielt das Naturrecht auch heutzutage noch eine Rolle oder handelt es sich um eine längst überholte Kategorie?

Susanne Lepsius: In den 1950er Jahren spielte das Naturrecht in der Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus, vor allem aber auch in verschiedenen familienrechtlichen Urteilen des BGH eine Rolle. Der BGH legte dabei extrem konservative Frauen- und Familienbilder zugrunde und rechtfertigte diese mit „natürlichen“ Rollenmodellen. Das macht heute naturrechtliches Denken für Juristinnen von vornherein suspekt. Gerade die rechtshistorischen Studien in unserem Band zeigen jedoch, welch unterschiedliche argumentative bis hin zu emanzipatorischen Strategien unter Berufung auf Natur verfolgt werden konnten.

Möglicherweise werden quasi naturrechtliche Topoi – soweit man sich vor naturalistischen Fehlschlüssen vorsieht – künftig wieder an Bedeutung gewinnen, um ethische Verhaltensstandards in einer pluralen Welt ohne religiöse Letztbegründung nachvollziehbar zu machen. Auch die im naturrechtlichen Diskurs des 17. Jahrhunderts intensiv verhandelte Frage nach der Stellung des Menschen in Abgrenzung zum Tier und den rechtlichen Folgen wird aktuell rechtsphilosophisch unter dem Aspekt originärer Tierrechte erörtert. Dagegen zeichnen sich Fragen nach der singulären rechtlichen Stellung des Menschen gegenüber künstlicher Intelligenz und Robotern erst mittelfristig ab.

Die Herausgeber

Prof. Dr. Susanne Lepsius, M.A. (Univ. of Chicago), ist Inhaberin des Lehrstuhls für Gelehrtes Recht, deutsche und europäische Rechtsgeschichte, Bürgerliches Recht an der LMU München und Teilprojektleiterin des TP 7 „Natur als Argument in juridischen Diskursen und literarischen Imaginationen in Spätmittelalter und Früher Neuzeit“ im Rahmen der DFG-Forschergruppe ‚Natur in politischen Ordnungsentwürfen: Antike – Mittelalter – Frühe Neuzeit‘.


Prof. Dr. Friedrich Vollhardt ist Inhaber des Lehrstuhls für Neuere Deutsche Literatur mit dem Schwerpunkt für die Frühe Neuzeit an der LMU München und Teilprojektleiter des TP 7 „Natur als Argument in juridischen Diskursen und literarischen Imaginationen in Spätmittelalter und Früher Neuzeit“.


Dr. Oliver Bach ist Germanist und wissenschaftlicher Mitarbeiter im TP 7 „Natur als Argument in juridischen Diskursen und literarischen Imaginationen in Spätmittelalter und Früher Neuzeit“ im Rahmen der DFG-Forschergruppe ‚Natur in politischen Ordnungsentwürfen: Antike – Mittelalter – Frühe Neuzeit‘.


Von der Allegorie zur Empirie
Natur im Rechtsdenken des Spätmittelalters und der Frühen Neuzeit


Die Beiträge des Tagungsbandes - herausgegeben von Prof. Dr. Susanne Lepsius, Prof. Dr. Friedrich Vollhardt, Dr. Oliver Bach - arbeiten erstmals heraus, wie sich um 1600 an den Universitäten ein vom Menschen und einer Naturstandsfiktion ausgehendes, jüngeres Naturrechtsdenken entwickelte.

Die Bezüge zu älteren Traditionssträngen der Theologie, in der ein System des ‚ius naturae‘ nicht ohne Gottesbezug auskam, wie auch zu den pragmatischen Ansätzen des ‚ius naturale‘ der römischrechtlich wie kanonistisch argumentierenden Juristen bildeten für die neuen Rechtstheologen und Rechtsphilosophen einen kanonisierten Argumentationshintergrund, von dem sie sich aber auch abzusetzen suchten.



 


(ESV/ke)

Programmbereich: Rechtsgeschichte