Ungünstigere Arbeitsbedingungen für Beschäftigte mit niedrigerem Grad der Behinderung
Der Grad der Behinderung gibt an, wie stark eine Person aufgrund einer dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigung in ihrer gesellschaftlichen Teilhabe eingeschränkt ist. Er wird in Zehnerschritten von 20 bis 100 vergeben. Personen mit einem GdB von 50 oder mehr gelten als schwerbehindert und haben Anspruch auf eine behinderungsgerechte Beschäftigung.
Um auch Beschäftigte mit einem GdB von unter 50 zu entlasten, sollte Arbeit so gut wie möglich inklusiv gestaltet sein – auch unabhängig von gesetzlichen Vorgaben. Eine flexible und individuelle Arbeitsgestaltung sowie eine offene Kommunikation über Behinderungen und Bedürfnisse am Arbeitsplatz sind dabei zentral.
Das Faktenblatt „Erwerbsteilhabe im Vergleich: ungünstigere Arbeitsbedingungen für Beschäftigte mit niedrigerem Grad der Behinderung“ kann als PDF von der Internetseite der BAuA heruntergeladen werden: www.baua.de/publikationen.
| Über die BAuA |
| Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des BMAS. Sie betreibt Forschung, berät die Politik und fördert den Wissenstransfer im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Zudem erfüllt die Einrichtung hoheitliche Aufgaben im Chemikalienrecht und bei der Produktsicherheit. An den Standorten Dortmund, Berlin und Dresden arbeiten rund 750 Beschäftigte. |
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