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Die Steuerung oder Verbesserung von Prozessen ist der am weitesten verbreitete Einsatzzweck für die Nutzung von Daten. (Grafik: greenbutterfly/stock.adobe.com)
ZEW-Erhebung

Unternehmen wollen Datennutzung deutlich ausbauen

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern
02.01.2023
Die Fortentwicklung des unternehmerischen Potenzials, Daten gewinnbringend für Produktinnovationen, Kosteneinsparungen oder neue Geschäftsmodelle einzusetzen, sehen viele Unternehmen als vorrangige Aufgabe.

Das ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung hat mit einem Fokus auf Unternehmen aus der Informationswirtschaft und dem Verarbeitenden Gewerbe untersucht, welche Ziele mit dem Einsatz von Daten aktuell und in den kommenden zwei Jahren verfolgt werden.

Demnach ist die Steuerung oder Verbesserung von Prozessen der am weitesten verbreitete Einsatzzweck für die Nutzung von Daten: Das betrifft 63 Prozent der Unternehmen in der Informationswirtschaft und 47 Prozent im Verarbeitenden Gewerbe. Auch der Einsatz von Daten für Produktivitätssteigerungen und für Werbung, Marketing und Preisgestaltung ist mit Anteilen von 40 bis 48 Prozent in vielen Unternehmen verbreitet.

Innerhalb der kommenden zwei Jahre ist eine deutliche Ausweitung der Nutzung geplant. Das gilt für alle abgefragten Einsatzzwecke. Eine Steuerung oder Verbesserung von Prozessen beispielsweise planen in der Informationswirtschaft 78 Prozent und im Verarbeitenden Gewerbe 72 Prozent.

Den größten Schub erwarten die Unternehmen hinsichtlich des Einsatzes von Daten für Produktivitätssteigerungen. Hier klettert der Anteil der Unternehmen, die dies angehen, in der Informationswirtschaft um 20 Prozentpunkte und im Verarbeitenden Gewerbe um 27 Prozentpunkte.

Weitere Informationen zur ZEW-Erhebung finden Sie hier.

Handbuch Datenschutz und IT-Sicherheit

Herausgegeben von: Dr. Uwe Schläger, Jan-Christoph Thode

Die Datenschutz-Grundverordnung und das BDSG (neu) haben den Datenschutz auf neue Grundlagen gestellt. In der Praxis allerdings fordern die oft unterschiedlichen Auslegungen mancher Normen viele Unternehmen weiter massiv heraus – auch mit Blick auf deutlich erhöhte Bußgelder, die von den Aufsichtsbehörden bereits mehrfach verhängt wurden.

Recht und IT systematisch verknüpft

Die 2. Auflage des von SCHLÄGER/THODE herausgegebenen Praxishandbuchs stellt Ihnen die wichtigsten Entwicklungen, zwischenzeitlich ergangene Rechtsprechung und bereits bewährte erste Best-Practices prägnant zusammen. Alle relevanten juristischen und IT-sicherheitsrelevante Fragen werden dabei konsequent entlang der wichtigsten Praxisthemen verknüpft:

  • Datenschutzrechtliche Grundlagen in Deutschland und in der EU: Anwendungsbereiche insb. von DSGVO und BDSG (neu), Inhalte, Sanktionierung
  • Datenschutzmanagement und Datenverarbeitung: Der Datenschutzbeauftragte, Umgang mit Beschäftigten- und Kundendaten, Meldepflichten, u.a.
  • IT-Sicherheitsmanagement und IT-Grundschutz, insb. nach ISO/IEC 27001ff
  • Technische und organisatorische Maßnahmen: Hardware und Software Management, Datensicherung, Umgang mit Sicherheitsvorfällen, Archivierung, Datenlöschung u.v.m.
  • IT-Penetrationstests zur Schwachstellenanalyse

Programmbereich: Management und Wirtschaft