
Update: Koalition erzielt Einigung bei Lieferkettengesetz
Ein Kompromiss war offenbar nur dadurch zu erzielen, dass die zivilrechtliche Haftung für Unternehmen ausgeschlossen wurde. Das „ist eine Wende um 180 Grad gegenüber dem Eckpunktepapier aus dem Frühjahr 2020“, kommentiert Dr. Christoph Schröder, Rechtsanwalt bei der Wirtschaftskanzlei CMS Deutschland. Am Ende des Tages gewähre der deutsche Gesetzgeber den deutschen Unternehmen damit aber nur eine Schonfrist. „Denn wenn die EU-Richtlinie in der Fassung des aktuellen Entwurfs kommt, kommt auch die Haftung, und zwar eine ziemlich scharfe“, so Schröder.
Unternehmen sollten sich nun deutlich mit den Konsequenzen und Risiken auseinandersetzen. Schröder betont: „Auch ohne zivilrechtliche Haftung drohen saftige Sanktionen: Bußgelder bis zwei Prozent des Jahresumsatzes und der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen für bis zu drei Jahre sind sicher Anreiz genug für die deutschen Unternehmen, sich gründlich auf die neuen Sorgfaltspflichten vorzubereiten.“ Die neuen gesetzlichen Anforderungen seien vor allem als Chance zu begreifen, die eigene Reputation und Wahrnehmung im Markt zu stärken.
Durch das Gesetz sollen Kinderarbeit, Ausbeutung und Naturzerstörung bei der globalen Produktion von Waren eingedämmt werden. Unternehmen sollen dafür Sorge tragen, dass es in ihrer gesamten Lieferkette, auch international, nicht zu Verletzungen der Menschenrechte kommt.
Der Bundesrat hatte gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen erhoben. Die ursprünglich für den 20.5.2021 geplante abschließende Beratung und die Abstimmung im Bundestag war jedoch kurzfristig von der Tagesordnung genommen worden.
Unternehmerische Sorgfaltspflichten in der Lieferkette sind auch Gegenstand eines Beitrags in der kommenden Ausgabe der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG). Claudia Jasmin Regina Bodenstein und Prof. Dr. Alexander Lenz widmen sich darin den Kernpunkten des Gesetzesvorhabens und erörtern, wie sich Rechts- und Planungssicherheit herstellen lässt.
Frauenquote für Vorstände von großen Unternehmen
Die Koalition hat sich jetzt auch in einem weiteren bislang strittigen Punkt geeinigt: Es wird eine Frauenquote für die Vorstände von großen Unternehmen in Deutschland geben. „Mit unserem Gesetz muss künftig ab vier Vorstandsmitgliedern mindestens eine Frau am Tisch sitzen", sagte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht zur Einigung beim Zweiten Führungspositionengesetz (FüPoG II). Die Vorlage könne nun im Bundestag verabschiedet werden.
(ESV/fab)
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Lieferkettengesetz | 18.05.2021 |
Unternehmen werden zu menschenrechtlicher Risikoanalyse verpflichtet | |
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Wirtschaftsverbände befürchten eine zu einseitige Lastenverteilung zuungunsten deutscher Unternehmen nach Inkrafttreten des Lieferkettengesetzes. Dennoch sprach sich eine breite Mehrheit von Sachverständigen in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 17.5.2021 für ein solches Gesetz aus. mehr … |
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