
Verbesserungen bei der Antragsberechtigung und der Förderhöhe
Stichtag war der 16. September 2020. Derzeit sei das Maßnahmenpaket für Unternehmen gut aufgestellt, hält die Bundesregierung fest. Die Verlängerung der Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen bis Ende 2020 sei mit zahlreichen Verbesserungen für die Unternehmen bei der Antragsberechtigung und der Förderhöhe verbunden und werde daher insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen in besonders betroffenen Branchen zugutekommen. Die vollständige Antwort der Bundesregierung zum Thema Sofortmaßnahmen finden Sie hier.
Insolvenzen
Zum Anteil der pandemiebedingten Insolvenzen an der Gesamtzahl der Unternehmensinsolvenzen seit Januar 2020 liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Das geht aus der Antwort auf eine weitere Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts seien im ersten Halbjahr 2020 insgesamt 9.006 Insolvenzanträge von Unternehmen mit insgesamt 78.684 betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gestellt worden, so die Bundesregierung.
Weiter heißt es in der Antwort, die Bundesregierung gehe für das Jahr 2020 aktuell von einem Rückgang des Bruttoinlandsprodukts um 5,8 Prozent aus. Im Zusammenhang mit diesem Wirtschaftseinbruch sei üblicherweise mit einem Anstieg der Unternehmensinsolvenzen zu rechnen. Der Bundestag hatte im September 2020 ein Gesetz zur Änderung des Covid-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes beschlossen, mit dem ab dem 1. Oktober 2020 eine Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für überschuldete, aber nicht zahlungsunfähige Unternehmen bis zum 31. Dezember 2020 erfolgte. Die vollständige Antwort der Bundesregierung zum Thema Insolvenzen finden Sie hier.
Kurzarbeit
35 Prozent der Betriebe, die von April bis Mai 2020 Kurzarbeit angemeldet haben, haben keine Beschäftigten entlassen. Sieben Prozent der Betriebe in Kurzarbeit haben dennoch Beschäftigte entlassen, teilt die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion mit. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit seien bis Ende August rund 14 Milliarden Euro für das Kurzarbeitergeld und die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge ausgegeben worden.
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(ESV/fab)
Programmbereich: Management und Wirtschaft