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vzbv: Bestandsnetze schon jetzt zu wenig ausgelastet (Foto:hykoe/Fotolia.com)
Netzausbau

Verbraucherzentrale: Stellungnahme zum Netzentwicklungsplan der Bundesnetzagentur

ESV-Redaktion Recht
27.02.2018
Die Bundesnetzagentur entscheidet derzeit über die Planungsgrundlagen für den Ausbau des Stromnetze. Hierzu hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Stellung genommen und plädiert für einen kosteneffizienten und transparenten Ausbau.
Gegenstand der Stellungnahme ist der „Szenariorahmen Netzentwicklungsplan Strom 2030“ der Bundesnetzagentur. Mit Version 2019 des Szenariorahmens wird der Netzausbaubedarf für die Jahre 2030 bis 2035 zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele von den vier Übertragungsnetzbetreibern ermittelt.

Aus Sicht des vzbv ist darauf zu achten, dass die rechtlich-verbindlichen Klimaschutzziele erreicht und gleichzeitig die Klimafolgekosten für die Allgemeinheit begrenzt werden. Die einzelnen Forderungen des Verbandes: 
  • Klimaschutzziele: Die Annahmen zu den Klimaschutzzielen müssen dem aktuellen politischen Stand des Pariser Klimaschutzabkommens entsprechen und eine mindestens 95-prozentige Reduktion der Treibhausgasemissionen erreichen. 
  • Mehr Transparenz: Dies würde darüber hinaus zu mehr Transparenz für den dann erforderlichen Netzausbau und den resultierenden Kosten führen. 
  • Netzoptimierung vor Netzausbau: Weiterhin fordert der vzbv, dass Netzoptimierung vor Netzausbau gehen soll, um die Kosten für Redispatch und Einspeisemanagement zu reduzieren. Nicht der maximale Ausbau darf dabei das Ziel sein. Vielmehr sollte der Szenario-Rahmen um Annahmen erweitert werden, die den Netzausbau-reduzieren.

Bestandsnetze zu wenig ausgelastet?

Der Grund: Schon jetzt wären die Bestandsnetze zu wenig ausgelastet. Verbraucher müssen Netzausbau, Reservekraftwerke sowie die flexible Einspeisung von erneuerbaren Energien mit höheren Netzentgelten bezahlen. Aus Sicht des vzbv muss die Regulierungsbehörde die geschätzen Kosten des Netzausbaus den Kosten einer Netzoptimierung gegenüberstellen, um so mehr Transparenz der zu treffenden Kostenentscheidungen zu schaffen.

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(ESV/cw, bp)

Programmbereich: Energierecht