
Verfassungsbeschwerden von Jugendlichen in Bezug auf fehlende Treibhausgasreduktionspfade in Landesklimaschutzgesetzen gescheitert
Die Beschwerdeführer waren der Ansicht, dass Klimaschutz nicht nur Sache des Bundes, sondern auch der Länder wäre. Darum müssten auch die Landesregierungen das Klima mit gesetzlichen Maßnahmen schützen.
Kläger berufen sich auf vorausgegangene Klimaentscheidung des BVerfG
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BVerfG: Keine eingriffsähnliche Vorwirkung, da Ländern kein Treibhausgasbudget vorgegeben ist
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Damit Beschwerdeführer sich mit einer Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen wenden können, die festlegen, welche Gesamtmenge an Treibhausgasen in näherer Zukunft emittiert werden darf, ist erforderlich, dass die Regelungen eine eingriffsähnliche Vorwirkung für anschließende Zeiträume haben.
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Diese eingriffsähnliche Vorwirkung setzt aber voraus, dass der jeweilige Gesetzgeber selbst einem Budget von insgesamt noch zulassungsfähigen Treibhausgasemissionen unterliegt. Den einzelnen Landesgesetzgebern ist aber keine überprüfbare Gesamtreduktiongröße von Treibhausgasen vorgegeben, die sie auch auf Kosten grundrechtlich geschützter Freiheit einzuhalten haben. Solche landesspezifischen Reduktionsmaßgaben sind aktuell weder dem GG noch dem einfachen Bundesrecht zu entnehmen, so die Karlsruher Richter abschließend.
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Klimaschutz geht weiter Grundzüge des KlimaschutzrechtsDiese Einführung erfasst wichtige Einzelfragen zum brisanten und zukunftsrelevanten Klimaschutzrecht. In einem umfassenden Bild berücksichtigt sie alle rechtlichen Ebenen und setzt diese gut verständlich zueinander in Bezug. Die wichtigsten Schwerpunkte:
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BVerfG: Klimaschutzgesetz (KSG) zum Teil verfassungswidrig | |
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Das BVerfG hat das deutsche Klimaschutzgesetz von Ende 2019 für teilweise verfassungswidrig erklärt. Die Begründung: Der Rechtsrahmen legt nur bis 2030 konkret fest, wie und wo Treibhausgasemissionen reduziert werden sollen. Der Beschluss ist die erste Klimaentscheidung aus Karlsruhe. mehr … |
(ESV/cw)
Programmbereich: Umweltrecht und Umweltschutz