Sie haben folgende Möglichkeiten:
  1. zum Login.
  2. zur Navigation.
  3. zum Inhalt der Seite.

Nach Auffassung des VG Berlin ist der Berliner Mietendeckel nicht evident verfassungswidrig und schafft eine Atempause für einkommensschwache Bevölkerungsschichten (Foto: SZ-Designers / Fotolia.com)
Berliner Mietendeckel

VG Berlin: Bezirksämter dürfen Mieterhöhungen weiterhin verbieten

ESV-Redaktion Recht
06.04.2021
Der Mietendeckel in Berlin beschäftigt nach wie vor die Gerichte. Nun hat sich das VG Berlin zu der Frage geäußert, ob die Bezirksämter den Vermietern aufgrund der landesrechtlichen Sondervorschriften weiterhin Mieterhöhungen untersagen dürfen.
In dem Streitfall hatte ein Wohnungsunternehmen ihren Mieter im Januar 2020 dazu aufgefordert, einer Mieterhöhung zustimmen. Da der Mieter seine Zustimmung verweigerte, verklagte das Wohnungsunternehmen seinen Mieter vor dem zuständigen Amtsgericht. Nach einem Hinweis des Mieters an das Bezirksamt untersagte allerdings die zuständige Bezirksamt dem Wohnungsunternehmen von seinem Mieter die Zustimmung zur Mieterhöhung zu verlangen. Hierbei berief sich das Amt auf den Mietendeckel nach dem MietenWoG. Demnach ist es unerheblich, dass das Wohnungsunternehmen die Zahlung der erhöhten Miete zunächst nicht verlangen will.

Gegen diese Untersagung wendete sich ein Wohnungsunternehmen mit einer Klage und mit einem Eilantrag an das VG Berlin. Die Antragstellerin hält den Mietendeckel für verfassungswidrig, weil dem Land Berlin für eine solche Regelung die Gesetzgebungskompetenz fehlen soll und der Mietendeckel unzulässig in das Eigentumsrecht eingreifen würde.

Der kostenlose Newsletter Recht – Hier können Sie sich anmelden! 
Redaktionelle Meldungen zu neuen Entscheidungen und Rechtsentwicklungen, Interviews und Literaturtipps.

 

VG Berlin: Mietendeckel nicht evident verfassungswidrig?

Diese Argumente überzeugten die 8. Kammer des VG Berlin nicht. Die Kammer hat den Eilantrag der Vermieterin zurückgewiesen. Demnach müssen die Bezirksämter von Amts wegen alle zur Umsetzung des Gesetzes erforderlichen Maßnahmen umsetzen. Dazu zählt auch die streitgegenständliche Untersagungsentscheidung. Die weiteren Erwägungen der Kammer:

  • Kein evidenter Verfassungsverstoß: Zwar sieht auch die Kammer, dass der Mietendeckel rechtlich umstritten ist. Daraus leitet sie aber keinen evidenten Verfassungsverstoß ab.
  • Atempause für einkommensschwache Bevölkerungsschichten: Der Gesetzgeber hat nach Auffassung der Kammer eine Verdrängung von einkommensschwachen Bevölkerungsschichten aus ihrem sozialen Umfeld befürchtet. Dieser Entwicklung sollte der Mietendeckel mit einer „Atempause“ entgegenwirken.
  • Gesetzgebungskompetenz in Gestalt einer Ausnahmeregelung: Daher hat das Land Berlin die Gesetzgebungskompetenz für eine Ausnahmeregelung. Diese darf zumindest zeitweise auch die Vorschriften des BGB überlagern, führt die Kammer weiter aus.
  • Regelung zumutbar: Aufgrund ihrer zeitlichen Befristung ist die Berliner Regelung auch mit dem Eigentumsgrundrecht vereinbar und den Vermietern zumutbar, so die 8. Kammer des VG Berlin abschließend.
Quelle: PM des VG Berlin vom 31.3.2021 zum Beschluss vom 30.3. 2021 – VG 8 L 201/20

Update - BVerfG kippt Berliner Mietendeckel

Inzwischen hat das BVerfG den Berliner Mietendeckel für nichtig erklärt. Damit ist die Berliner Sonderreglung aufgrund ihrer Nichtigkeit auch für die Bezirksämter der Landeshauptstadt nicht mehr anwendbar. 

Mehr zum Thema
BVerfG: Mietendeckel von Berlin gekippt

Nun hat das BVerfG entschieden: Der Berliner Mietendeckel verstößt gegen das Grundgesetz und ist nichtig. Mit seinem aktuellen Beschluss hat der Zweite Senat des BVerfG die seit langem erwartete Entscheidung getroffen. mehr …



Mietrecht

Alle praxisrelevanten Probleme aus Mietrecht und Leasing werden von den versierten Praktikern wieder ausführlich behandelt und rechtssicheren Lösungen zugeführt. Damit Sie in jedem Fall schnell zu richtigen Entscheidungen und optimalen Gestaltungsergebnissen kommen.

Mietrecht ist Fallrecht. Entsprechend groß ist der Einfluss der Rechtsprechung und die Flut an neuen Entscheidungen der Instanzgerichte und der zuständigen BGH-Senate, etwa zu folgenden Themen:

  • Praktische Auswirkungen der „Mietpreisbremse“
  • Wirksamkeit von Schönheitsreparaturklauseln bei unrenoviertem Wohnraum
  • Folgen der Verletzung der Anbietpflicht nach Eigenbedarfskündigung
  • Anforderungen an die formelle Wirksamkeit von Betriebskostenabrechnungen
  • Beschränkung der Minderung bei Umweltmängeln 
Übersichtlich: Ob Sie nun als erfahrener Praktiker gezielt nach Antworten auf schwierige Rechtsfragen suchen oder sich zu einem Themenbereich bloß einen ersten Überblick verschaffen möchten – mit diesem Kommentar kommen Sie stets im Handumdrehen vom Problem zu seiner Lösung!
Verlagsprogramm  Weitere Nachrichten aus dem Bereich Recht 


(ESV/bp)

Programmbereich: Bürgerliches Recht, Zivilverfahrensrecht