VG Berlin: Bezirksämter dürfen Mieterhöhungen weiterhin verbieten
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VG Berlin: Mietendeckel nicht evident verfassungswidrig?
- Kein evidenter Verfassungsverstoß: Zwar sieht auch die Kammer, dass der Mietendeckel rechtlich umstritten ist. Daraus leitet sie aber keinen evidenten Verfassungsverstoß ab.
- Atempause für einkommensschwache Bevölkerungsschichten: Der Gesetzgeber hat nach Auffassung der Kammer eine Verdrängung von einkommensschwachen Bevölkerungsschichten aus ihrem sozialen Umfeld befürchtet. Dieser Entwicklung sollte der Mietendeckel mit einer „Atempause“ entgegenwirken.
- Gesetzgebungskompetenz in Gestalt einer Ausnahmeregelung: Daher hat das Land Berlin die Gesetzgebungskompetenz für eine Ausnahmeregelung. Diese darf zumindest zeitweise auch die Vorschriften des BGB überlagern, führt die Kammer weiter aus.
- Regelung zumutbar: Aufgrund ihrer zeitlichen Befristung ist die Berliner Regelung auch mit dem Eigentumsgrundrecht vereinbar und den Vermietern zumutbar, so die 8. Kammer des VG Berlin abschließend.
Update - BVerfG kippt Berliner Mietendeckel
BVerfG: Mietendeckel von Berlin gekippt | |
Nun hat das BVerfG entschieden: Der Berliner Mietendeckel verstößt gegen das Grundgesetz und ist nichtig. Mit seinem aktuellen Beschluss hat der Zweite Senat des BVerfG die seit langem erwartete Entscheidung getroffen. mehr … |
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(ESV/bp)
Programmbereich: Bürgerliches Recht, Zivilverfahrensrecht