
VG Berlin: Handtuchheizkörper, Hänge-WCs und Balkone in Milieuschutzgebiet Berlin-Mitte sind zu genehmigen
Bezirksamt: Beantragte Vorhaben erhöhen den Wohnwert
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VG Berlin: Vorhaben der Kläger halten zeitgemäße und durchschnittliche bundesweite Ausstattungsstandards ein
- Zu den Grundvoraussetzungen für die Genehmigung: Erhaltungsrechtliche Genehmigungen sind zu erteilen, wenn die betreffenden baulichen Maßnahmen einen zeitgemäßen Ausstattungszustand herstellen wollen, der einer durchschnittlichen Wohnung entspricht. Hierbei, so die Kammer weiter, sind zunächst die bauordnungsrechtlichen Mindestanforderungen zu erfüllen. Dies war vorliegend gegeben.
- Bundeseinheitlicher Maßstab: Der Genehmigungsanspruch beschränkt sich aber nicht auf bauliche Mindestmaßnahmen. Darüber hinaus kann auch in Milieuschutzgebieten eine behutsame Anhebung des Ausstattungszustands auf den Standard mittlerer Wohnverhältnisse erfolgen. Hierbei gilt nach Auffassung der Kammer ein bundeseinheitlicher Durchschnittsmaßstab.
- Maßstab nicht überschritten: Wandhängende WCs, Handtuchheizkörper in einer Standardausführun halten diesen Standard ein. Gleiches gilt für etwa 4 m2 große Balkone. Derartige Ausstattungsmerkmale sind der Kammer zufolge bundesweit verbreitet.
- Keine Wohnwerterhöhung: Schließlich stufen auch die Mietspiegel der größeren deutschen Städte diese Merkmale überwiegend nicht als wohnwerterhöhend ein, so die Kammer abschließend.
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(ESV/bp)
Programmbereich: Baurecht und Bautechnik