VG Berlin: Pop-up-Radwege in Berlin sind rechtswidrig
Senatsverwaltung: Corona rechtfertigt Einrichtung der provisorischen Radwege
- Systemrelevante Mobilität: Die Pandemie mache es erforderlich, die systemrelevante Mobilität sicherzustellen. Zahlreiche Berliner würden nicht über ein Auto verfügen und in den öffentlichen Verkehrsmitteln wäre der Mindestabstand kaum einzuhalten.
- Mehr Sicherheit im Straßenverkehr: Daher sei es gerechtfertigt, beschleunigt dort provisorische Radwege zu schaffen, wo es erforderlich ist. Diese wären dazu geeignet, die Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs zu verbessern.
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Antragsteller: Errichtung von Pop-up-Radfahrstreifen erfordert Teileinziehung der Fahrbahn
Was sind Pop-Up-Radwege? |
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VG Berlin: Pandemie reicht als Begründung für Anordnung nicht aus
- Teileinziehung nicht notwendig: Grundsätzlich kann die Senatsverwaltung auch ohne Teileinziehung befristete Radwege einrichten.
- Aber – konkrete Gefahrenlage erforderlich: Radwege dürfen dem Richterspruch aus Berlin zufolge aber nur dort angeordnet werden, wo die Verkehrssicherheit, die Verkehrsbelastung und/oder der Verkehrsablauf ganz konkret auf eine Gefahrenlage hinweisen, so dass die Anordnung zwingend erforderlich ist. Eine solche Gefahr hatte der Antragsgegner nicht dargelegt. Vielmehr wäre er fälschlich davon ausgegangen, das er eine Gefahrenlage nicht begründen muss, so das VG weiter.
- Sachfremde Begründungen: Auch die Pandemie kann kein Anlass für die Einrichtung der Pop-up-Radwege sein, weil die entsprechenden Erwägungen nicht verkehrsbezogen sind. Ebenso sind die Begründungen der Senatsverwaltung nicht konkret genug. Nach Auffassung des VG handelt es sich hierbei lediglich um allgemeine Situationsbeschreibungen, die für zahlreiche Straßenzüge gelten.
Von der Entscheidung betroffene Radwege |
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Sich widersprechende Gutachten
Im Gegensatz dazu stellt ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Berliner Abgeordnetenhauses die Rechtmäßigkeit der streitgegenständlichen Pop-up-Radwege infrage. Wie der rbb am 24.8.2020 berichtete, liegt dieses Gutachten auf der Linie der Berliner Verwaltungsrichter.
Weitere Quelle: PM des VG Berlin vom 7.9.2020 zum Beschluss vom 4.9.2020 – 11 L 205/20
Update |
08.10.2020 |
OVG Berlin-Brandenburg: Pop-up-Radwege dürfen zunächst bleiben | |
Nach einer aktuellen Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg müssen die Pop-up-Radwege, die die Berliner Senatsverwaltung im Juli 2020 im Berliner Stadtgebiet eingerichtet hat, vorerst nun doch nicht entfernt werden. Damit hat das OVG einen Beschluss des VG Berlin vom 4.9.2020 gekippt. mehr … |
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