VG Berlin: Streckenbezogene Diesel-Fahrverbote in Berlin
VG Berlin: Fahrverbote für elf Stellen
Dem Antrag der DUH folgte die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin nur zum Teil. Allerdings muss das Land Berlin an insgesamt elf Stellen Fahrverbote für Dieselfahrzeuge verhängen.Ausgangspunkt: Aktueller Luftreinhalteplan unzureichend
Dem Richterspruch zufolge reichen die Maßnahmen des aktuell geltenden Luftreinhalteplans 2011 bis 2017 und das bisherige Konzept des beklagten Landes zu seiner Fortschreibung nicht aus, um den durchschnittlichen Jahresgrenzwert für Stickstoffdioxide von 40 µg/m3 einzuhalten.
Fahrverbote
- Daher muss Berlin für die Strecken, auf denen nach eigenen Berechnungen der Grenzwert überschritten wird, zwingend Fahrverbote anordnen. Bei den Berechnungen sind auch Fahrverbote für Diesel-Pkw bis zur Schadstoffklasse Euro 5 zu berücksichtigen.
- Die Fahrverbote erfassen auch Diesel-Lkw bis zur Schadstoffklasse Euro 5
Aktuell betroffene Stellen und Fristen |
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Weitere Prüfpflichten des Landes Berlin
Darüber hinaus muss Berlin für insgesamt 15 km Straßenstrecke – bzw. für 117 Straßenabschnitte – prüfen, ob Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge erforderlich sind.DUH nimmt Klageantrag teilweise zurück
Ursprünglich hatte der Kläger die Anordnung eines Fahrverbots für die gesamte Umweltzone bzw. für sämtliche Strecken beantragt, für die geringfügige Überschreitungen des Grenzwertes prognostiziert werden. Auf Hinweis des Gerichts hat der Umweltverband die Klage insoweit zurückgenommen.So meint die 10. Kammer, dass ein Fahrverbot für die gesamte Umweltzone, in der große Teile der Innenstadt liegen, nicht unerlässlich ist. An vielen Orten in der Umweltzone würden die Grenzwerte nämlich eingehalten.
Allerdings ging die Kammer von der grundsätzlichen Bedeutung der Sache aus und hat die Berufung zum Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg zugelassen.
Quelle: PM des VG vom 09.10.2018 zum Urteil vom selben Tag – AZ: VG 10 K 207.16
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(ESV/bp)
Programmbereich: Umweltrecht und Umweltschutz