
VG Berlin zu tödlichem Wespenstich als Dienstunfall
Senatsverwaltung Berlin: Tod des Lehrers keine spezifische Gefahr seiner Beamtentätigkeit
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VG Berlin: Tödlicher Wespenstich ist Dienstunfall
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Dienstlicher Anlass: Die Anwesenheit des Lehrers auf der Terrasse des Ruder-Clubs hatte dienstlichen Charakter. Der verstorbene Lehrer war ausschließlich wegen des dienstlichen Arbeitstreffens dort.
- Begrüßung im Interesse des Dienstherrn: Die Begrüßung und Einweisung der Kollegen am Dienstort lag im wohlverstandenen Interesse des Dienstherrn.
- Dienstliche und private Aspekte kaum zu trennen: Bei der Ausübung des Dienstes sind dienstliche und private Aspekte regelmäßig nicht streng zu trennen.
- Allergie keine Vorschädigung: Die Wespengiftallergie ist der Kammer zufolge auch keine Vorschädigung. So hängt die Reaktion auf einen Wespenstich von unterschiedlichen zufälligen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Giftmenge und dem Ort des Stiches. Im Gegensatz zu einer mechanischen Abnutzung. Im Gegensatz hierzu könne etwa eine vorgeschädigten Achillessehne jederzeit auch außerhalb des Dienstes reißen.
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Vergessen des Notfall-Sets unerheblich: In dem Umstand, dass der Verstorbene sein Notfall-Set vergaß, sah die Kammer nur eine rechtlich unbeachtliche Nachlässigkeit. Demnach war es schon ungewiss, ob der Lehrer das Set überhaupt noch hätte einsetzen können, wenn schon die schnell eingetroffenen Rettungskräfte seinen Tod nicht mehr verhindern konnten.
Quelle: PM des VG Berlin vom 10.09.2024 zum Urteil vom 28.08.2024 – VG 7 K 394/23
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(ESV/bp)
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