
VG Gelsenkirchen zur Verbeamtung einer Lehrerin bei versuchter Täuschung über ihren Gesundheitszustand
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VG Gelsenkirchen: Täuschungsverhalten widerspricht Leitbild von Lehrern für aufrichtiges und regelkonformes Verhalten
- Erschleichen der Gesundheitsbescheinigung: Nach Auffassung der Kammer ist es erwiesen, dass die Klägerin ihre Bauchraumverhärtung bewusst verschwiegen hat. Damit habe sie mithilfe einer Täuschung das notwendige Attest über ihre gesundheitliche Eignung erschleichen wollen.
- Widerspruch zum Leitbild von Lehrern: Dieses Verhalten widerspricht nach Ansicht der Kammer dem Leitbild von Lehrern, was auch die Bezirksregierung zu Recht angenommen habe, so die Kammer weiter. Demnach sind gerade Lehrer in Ausübung ihrer Erziehungsfunktion ein Vorbild für aufrichtiges und regelkonformes Verhalten. Durch ihr Täuschungsmanöver hat die Klägerin dieses Leitbild nachhaltig beschädigt, so die Kammer.
- Abklärung der Bauchraumverhärtung erforderlich: Die Auffassung der Klägerin, wonach die Verhärtung medizinisch irrelevant sein soll, ist der Kammer zufolge unerheblich. Schon die Ausführungen der ersten Amtsärztin hätten der Klägerin verdeutlichen müssen, dass ihre Verbeamtung auch von der Abklärung ihrer Bauchraumverhärtung abhängen werde. In dem Verhalten der Klägerin sah die Kammer mindestens den Versuch einer arglistigen Täuschung, sodass selbst im Erfolgsfall die Voraussetzungen für eine Rücknahme der Ernennung erfüllt wären.
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(ESV/bp)
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