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VG Gelsenkirchen: Lehrerinnen und Lehrer sollen aufgrund ihrer Erziehungsfunktion Vorbilder für aufrichtiges und regelkonformes Verhalten sein (Foto: Studio Romantic / stock.adobe.com sein – Symbolbild)
Beamtenrecht

VG Gelsenkirchen zur Verbeamtung einer Lehrerin bei versuchter Täuschung über ihren Gesundheitszustand

ESV-Redaktion Recht
19.09.2025
Durfte das Land Nordrhein-Westfalen einer Lehrerin die Ernennung zur Beamtin versagen, weil sie ihre Dienstherrin über ihren Gesundheitszustand täuschen wollte? Über diese Frage hat das VG Gelsenkirchen aktuell entschieden.
In dem Streitfall war die Klägerin eine angestellte Lehrerin und wollte verbeamtet werden. Bei der hierfür erforderlichen ärztlichen Untersuchung erklärte sie der zuständigen Amtsärztin, dass sie kürzlich zur Abklärung einer Bauchraumverhärtung operiert worden sei. Daraufhin forderte die Amtsärztin von der Klägerin weitere diesbezügliche Unterlagen an.
 
Anschließend vereinbarte die Klägerin einen neuen Termin bei demselben Gesundheitsamt für eine weitere amtsärztliche Untersuchung – aber bei einer anderen Amtsärztin. Gegenüber dieser verschwieg die Klägerin dann sowohl die Verhärtung als auch die damit verbundene Operation. Die zweite Amtsärztin wollte der Klägerin daraufhin ihre gesundheitliche Eignung attestieren.
 
Vor der Ernennung zur Beamtin fiel allerdings die doppelte Untersuchung auf und die zuständige Bezirksregierung Düsseldorf lehnte die Bewerbung der Klägerin ab. Die Begründung: Der Klägerin fehle die charakterliche Eignung zur Lehrerein. Der Fall landete schließlich vor dem VG Gelsenkirchen.
 
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VG Gelsenkirchen: Täuschungsverhalten widerspricht Leitbild von Lehrern für aufrichtiges und regelkonformes Verhalten

 
Die 1. Kammer des VG Gelsenkirchen hat die Ablehnung durch die Bezirksregierung Düsseldorf bestätigt. Die wesentlichen Überlegungen der Kammer:
 
  • Erschleichen der Gesundheitsbescheinigung: Nach Auffassung der Kammer ist es erwiesen, dass die Klägerin ihre Bauchraumverhärtung bewusst verschwiegen hat. Damit habe sie mithilfe einer Täuschung das notwendige Attest über ihre gesundheitliche Eignung erschleichen wollen.
  • Widerspruch zum Leitbild von Lehrern: Dieses Verhalten widerspricht nach Ansicht der Kammer dem Leitbild von Lehrern, was auch die Bezirksregierung zu Recht angenommen habe, so die Kammer weiter. Demnach sind gerade Lehrer in Ausübung ihrer Erziehungsfunktion ein Vorbild für aufrichtiges und regelkonformes Verhalten. Durch ihr Täuschungsmanöver hat die Klägerin dieses Leitbild nachhaltig beschädigt, so die Kammer.
  • Abklärung der Bauchraumverhärtung erforderlich: Die Auffassung der Klägerin, wonach die Verhärtung medizinisch irrelevant sein soll, ist der Kammer zufolge unerheblich. Schon die Ausführungen der ersten Amtsärztin hätten der Klägerin verdeutlichen müssen, dass ihre Verbeamtung auch von der Abklärung ihrer Bauchraumverhärtung abhängen werde. In dem Verhalten der Klägerin sah die Kammer mindestens den Versuch einer arglistigen Täuschung, sodass selbst im Erfolgsfall die Voraussetzungen für eine Rücknahme der Ernennung erfüllt wären.
Das VG hat die Berufung in der Sache nicht zugelassen.
 
Quelle: PM des VG Gelsenkirchen vom 17.09.2025 zum Urteil vom selben Tag – 1 K 5204/24


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(ESV/bp)

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