
VG Köln: Warnung des BSI vor Kaspersky-Virenschutzsoftware ist rechtmäßig
Kasperski: Sicherheitswarnung hat politischen Charakter
- Keine Sicherheitslücken: Die Warnung habe rein politischen Charakter und beziehe sich nicht auf die technische Qualität der Virenschutzsoftware. Jedenfalls liege keine Sicherheitslücke im Sinne einer bekannt gewordenen technischen Schwachstelle vor.
- Keine Hinweise auf staatliche Einflussnahme: Zudem gebe es keine Anhaltspunkte für eine Einflussnahme staatlicher Stellen in Russland auf Kaspersky.
- Ausreichende Schutzmaßnahmen: Darüber hinaus habe die Kaspersky-Gruppe verschiedene Maßnahmen getroffen, um die Datensicherheit- und Transparenz zu steigern.
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VG Köln: Allgemeines Vertrauen in Antragstellerin erschüttert
- Vertrauen zwar bisher gegeben: Dass der Einsatz der Software bisher allgemein empfohlen wurde, ist dem Gericht zufolge auf das bisherige hohe Vertrauen in die Zuverlässigkeit des Herstellers zurückzuführen. Eine Sicherheitslücke liege aber schon dann vor, wenn das hohe Vertrauen in den Hersteller nicht mehr gerechtfertigt ist, so das VG weiter.
- Aber – Vertrauen erschüttert: Bei Kaspersky ist dieses Vertrauen jedoch gegenwärtig erschüttert. Dies führt das Gericht darauf zurück, dass die Kaspersky-Gruppe ihren Hauptsitz in Moskau hat und dort zahlreiche Mitarbeiter beschäftigt. Vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine ist dem Gericht zufolge nicht auszuschließen, dass russische Entwickler unter dem Druck von anderen russischen Akteuren oder aus eigener Motivation die Möglichkeiten der Virenschutzsoftware auch für Cyberangriffe auf deutsche Ziele nutzen. Außerdem sei nicht davon auszugehen, dass sich staatliche Akteure in Russland an Gesetze halten, nach denen Kaspersky die Weitergabe von Informationen verweigern kann. Darüber hinaus zeige die massive Beschränkung der Pressefreiheit in Russland im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg, dass entsprechende Rechtsgrundlagen schnell geschaffen werden können, führt das VG hierzu aus.
- Sicherheitsmaßnahmen von Kaspersky nicht vor staatlicher Einflussnahme geschützt: Darüber hinaus ließen die Kölner Richter auch die von Kaspersky vorgebrachten Sicherheitsmaßnahmen nicht gelten. Demnach sind auch diese Maßnahmen nicht vor staatlichen Einflussnahmen Russlands geschützt. So wäre nicht auszuschließen, dass Programmierer in Russland auf die Daten von deutschen und europäischen Nutzern zugreifen können, die in Schweizer Rechenzentren gespeichert sind.
- Dauerhafte Sicherheitsüberwachung unmöglich: Schließlich hielt das Gericht eine andauende Überwachung von Updates sowie von Quellcodes aufgrund der Datenmengen, der Komplexität der Programmcodes und der Häufigkeit von Updates für unmöglich.
Kaspersky reicht Beschwerde ein
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(ESV/bp)
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