VG München: Anordnung der Quarantäne bei Infektion mit Affenpocken rechtmäßig
Mit Bescheid vom 01.07.2022 untersagte die Behörde dem Antragsteller dann schriftlich unter anderem, seine Wohnung ohne ausdrückliche Zustimmung der Behörde zu verlassen und Personen zu empfangen, die nicht zu seinem Haushalt gehören.
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Antragsteller: Absonderungsverpflichtung ist Freiheitsentziehung ohne Rechtsgrundlage
- das Tragen einer FFP2-Maske,
- die Anordnung, größere Menschenansammlungen zu vermeiden,
- die Hände gründlich zu desinfizieren
- und auf Geschlechtsverkehr zu verzichten.
VG München: Weitere Verbreitung von Affenpocken ist bestmöglich zu verhindern
- Keine Beschränkung der Krankheit auf Männer: Die Erkrankung beschränkt sich weder auf Männer noch setzt die Übertragung des Virus einen sexuellen Kontakt voraus.
- Übertragung schon durch Kontakt mit kontaminierten Gegenständen möglich: Vielmehr, so das VG weiter, kann die Übertragung sogar durch einen Kontakt mit kontaminierten Gegenständen erfolgen.
- Zwar regelmäßig milder Verlauf: Zwar verläuft die Krankheit bei den Betroffenen momentan überwiegend mild und auch das Robert Koch-Institut (RKI) meint, dass von dem Virus nur eine geringe Gefährdung der breiten Bevölkerung in Deutschland ausgeht. Vor allem Neugeborene, Kinder, Schwangere, alte Menschen und Menschen mit Immunschwächen könnten nur schwer an Affenpocken erkranken.
- Aber – bestmögliche Verhinderung ist legitimes Ziel des RKI: Allerdings, so das Gericht weiter, sollte die weitere Verbreitung der Affenpocken nach Empfehlung des RKI so gut wie möglich verhindert werden. Im Rahmen der gebotenen Abwägung entschieden die Münchner Richter daher, dass das Interesse der Bevölkerung am Schutz der Gesundheit höher wiegt als die Bewegungsbeschränkung des Betroffenen.
- Dauer der Quarantäne voraussichtlich rechtskonform: Auch die Quarantänedauer von 21 Tagen ab dem Auftreten der ersten Symptome ist nach Auffassung des VG München aufgrund der Empfehlung des RKI voraussichtlich nicht zu beanstanden.
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(ESV/bp)
Programmbereich: Staats- und Verfassungsrecht