
Vorstoß im Jahressteuergesetz 2024 bleibt hinter Erwartungen des dritten Sektors zurück
In diesem zweiten Aufschlag werden auch Reformforderungen aus dem gemeinnützigen Sektor aufgegriffen, darunter folgende Punkte:
- Die Klarstellung, dass eine Organisation gelegentlich auch außerhalb ihrer steuerbegünstigten Satzungszwecke zu tagespolitischen Themen Stellung nehmen kann, ohne ihre Gemeinnützigkeit zu gefährden
- Die ersatzlose Streichung des Gebots der zeitnahen Mittelverwendung und damit zusammenhängend die Aufhebung der Bestimmungen zur Rücklagen- und Vermögensbildung und zur behördlichen Setzung einer Mittelverwendungsfrist
Verbände und Organisationen begrüßen den Vorstoß ausdrücklich, auch befürworte man den Abbau von Bürokratie, doch gehe der Vorstoß in der geplanten Pauschalität zu weit. Eine gesetzliche Klarstellung zur politischen Betätigung innerhalb der Satzungszwecke – wie im Koalitionsvertrag 2021 vereinbart – gebe es nicht.
Das Bündnis für Gemeinnützigkeit ist als Akteur der politischen Interessenvertretung gemeinnütziger Dachverbände und von unabhängigen Organisationen des Dritten Sektors tätig. In der neusten Ausgabe der Zeitschrift Stiftung&Sponsoring 4/2024 gibt eine Autorengemeinschaft des Bündnisses einen Überblick, welche Themen die Bundesregierung angehen muss, damit zivilgesellschaftliche Organisationen daran arbeiten können, ihren Beitrag zum Erhalt des gesellschaftlichen Zusammenhalts, der Demokratie und zu den notwendigen Transformationen zu leisten.
Das Dossier „Der gemeinnützige Sektor im Praxischeck: Aktuelle Reformbedarfe in der Gesetzgebung“ erscheint am 15.8. in Print und Online unter www.susdigital.de.
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