
Was ist bei Ferienjobs für Kinder und Jugendliche zu beachten?
Wie hoch ist das Mindestalter für Ferienjobs?
Grundsätzlich gilt, dass Kinder unter 13 Jahren in Deutschland nicht arbeiten dürfen. Ausnahmen sind nur in wenigen Fällen möglich, zum Beispiel bei künstlerischen oder sportlichen Tätigkeiten, die von der zuständigen Behörde genehmigt werden müssen.
Wer gilt nach dem Gesetz als Kind, wer als Jugendlicher?
Das Jugendarbeitsschutzgesetz definiert Kinder als Personen, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und Jugendliche als Personen, die das 15., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Welche Tätigkeiten sind erlaubt?
Ab 13 Jahren dürfen Kinder leichte und geeignete Tätigkeiten ausüben, die ihre Gesundheit, Entwicklung und schulische Leistung nicht beeinträchtigen. Die KindArbSchV legt fest, welche Tätigkeiten das sind: Dazu gehören zum Beispiel das Austragen von Zeitungen, das Nachhilfegeben oder das Gassi gehen mit Hunden. Alle anderen Arbeiten im gewerblichen Bereich wie beispielsweise Büroarbeiten oder Verkaufstätigkeiten sind untersagt. Die Arbeitszeit darf höchstens zwei Stunden pro Tag betragen und muss zwischen 8 und 18 Uhr liegen. An Sonn- und Feiertagen ist die Arbeit verboten.
Ab 15 Jahren dürfen Jugendliche bis zu acht Stunden pro Tag arbeiten, jedoch nicht mehr als 40 Stunden pro Woche. Die Arbeitszeit muss zwischen 6 und 20 Uhr liegen, an Sonn- und Feiertagen ist die Arbeit ebenfalls verboten. Außerdem müssen angemessene Ruhepausen eingehalten werden: Jugendliche dürfen nicht länger als viereinhalb Stunden am Stück ohne Pause arbeiten. Zudem müssen Jugendliche mindestens 12 Stunden Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen haben.
Nicht alle Tätigkeiten sind für Kinder und Jugendliche geeignet oder erlaubt. Das Jugendarbeitsschutzgesetz verbietet zum Beispiel Arbeiten, die mit Gefahren für Leben oder Gesundheit verbunden sind, wie das Bedienen von Maschinen, das Arbeiten mit Chemikalien oder das Führen von Fahrzeugen. Auch Arbeiten, die körperlich zu anstrengend sind, wie das Heben von schweren Lasten, das Arbeiten in extremer Hitze oder Kälte oder das Arbeiten in gebückter oder stehender Haltung, sind verboten. Ebenso sind Arbeiten, die die sittliche Entwicklung gefährden könnten, wie das Arbeiten in Gaststätten, Spielhallen oder Bordellen, nicht erlaubt. Zu den erlaubten Tätigkeiten für Jugendliche gehören zum Beispiel das Arbeiten in Büros, im Einzelhandel, in der Landwirtschaft oder im Haushalt.
Was gilt in den Schulferien?
Die gesetzlichen Bestimmungen erlauben es Jugendlichen, die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen, während der Schulferien eine befristete Beschäftigung von maximal vier Wochen pro Kalenderjahr auszuüben. Die Beschäftigten dürfen keine Arbeiten verrichten, die nach § 22 JArbSchG als verboten, gefährlich oder schwer eingestuft sind. Es gelten die bereits aufgezählten Vorgaben zu Dauer und Lage der Arbeitszeit sowie zu Pausen und Ruhezeiten.
Welche Rechte und Pflichten gelten bei Ferienjobs?
Die Rechte und Pflichten des Ferienjobs sind im Arbeitsvertrag, im Jugendarbeitsschutzgesetz und im Tarifvertrag geregelt. Zu den Rechten gehören zum Beispiel das Recht auf eine angemessene Bezahlung, auf Urlaub, auf Ruhezeiten, auf Schutz vor Gefahren und auf eine ärztliche Untersuchung vor und während der Beschäftigung sowie auf Krankengeld, wenn sie arbeitsunfähig werden. Zu den Pflichten gehören zum Beispiel die Pflicht, die vereinbarte Arbeitszeit und Pausenregelung einzuhalten, die Anweisungen des Arbeitgebers zu befolgen, die Arbeit sorgfältig und gewissenhaft auszuführen und die Betriebsordnung zu beachten sowie die Meldepflicht bei Krankheit oder Unfall.
Und selbstverständlich gilt die Einhaltung der Schulpflicht nach den Ferien.
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(ESV/FG)
Programmbereich: Arbeitsschutz