Sie haben folgende Möglichkeiten:
  1. zum Login.
  2. zur Navigation.
  3. zum Inhalt der Seite.

Einige Verpflichtungen gelten bereits ab 2026, weitere Vorgaben werden schrittweise bis 2030 und darüber hinaus eingeführt. (Foto: TungArt7/Pixabay)
Kreisauf- und Ressourcenwirtschaft

Weniger Verpackung, mehr Nachhaltigkeit: Neue Pflichten für Unternehmen

ESV-Redaktion Betriebssicherheit/QUMsult
20.05.2026
Die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR) wurde am 19. Dezember 2024 verabschiedet, am 11. Februar 2025 in Kraft gesetzt und gilt ab dem 12. August 2026 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Sie ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie 94/62/EG und schafft erstmals einen einheitlichen europäischen Rechtsrahmen für den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen.
Hintergrund der Verordnung ist die stetig steigende Menge an Verpackungsabfällen in der Europäischen Union. Mit der PPWR verfolgt die EU das Ziel, Verpackungsabfälle zu reduzieren, Wiederverwendung und Recycling zu fördern sowie die Nachfrage nach Primärrohstoffen zu senken. Durch harmonisierte Regeln für Verpackungen soll ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarktes gewährleistet werden.

Darum geht es
 
Die PPWR gilt grundsätzlich für alle Verpackungen, unabhängig davon, aus welchem Material sie bestehen und ob sie mit Waren befüllt oder unbefüllt auf dem EU-Markt bereitgestellt werden. Als Verpackung gelten nach der Verordnung sämtliche Gegenstände, die dazu bestimmt sind, Produkte aufzunehmen, zu schützen, zu handhaben, zu liefern oder zu präsentieren, also u. a. Verkaufs- und Umverpackungen, Transportverpackungen, Serviceverpackungen und Verpackungen im elektronischen Handel.

Ausnahme: Nicht erfasst sind Verpackungen von Waren, die ausschließlich für den Export in Drittstaaten bestimmt sind, da die Verordnung nur das Bereitstellen auf dem EU-Markt regelt.

Die PPWR enthält neue Anforderungen, insbesondere zu:
  • Recyclingfähigkeit von Verpackungen („Design for Recycling“)
  • Mindestanteilen von Rezyklaten, insbesondere bei Kunststoffverpackungen
  • Reduktion von Verpackungsvolumen und Leerraum
  • Förderung von Mehrweg- und Wiederverwendungssystemen
  • Kennzeichnung und Informationspflichten
  • erweiterter Herstellerverantwortung
Einige Verpflichtungen gelten bereits ab 2026, weitere Vorgaben werden schrittweise bis 2030 und darüber hinaus eingeführt.

Umsetzung in Deutschland: Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz

Obwohl die PPWR als EU-Verordnung unmittelbar gilt, sind auf nationaler Ebene ergänzende Regelungen erforderlich, v. a. für:
  • Marktüberwachung
  • Zuständigkeiten der Behörden
  • Sanktionen bei Verstößen
  • Erweiterte Herstellerverantwortung
Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40 im Kabinett verabschiedet. Kerninhalt ist das neue Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG). Es soll das bisherige Verpackungsgesetz (VerpackG) zum 12.08.2026 ablösen und ergänzende Regelungen in deutsches Recht umsetzen. Unternehmen müssen also künftig sowohl Anforderungen aus EU-Recht als auch aus deutschem Recht – PPWR und VerpackDG – beachten.

Wer ist betroffen?

Die PPWR betrifft grundsätzlich alle Unternehmen, die Verpackungen herstellen, nutzen, importieren oder vertreiben, also Verpackungshersteller, Produzenten verpackter Produkte, Importeure von Verpackungen oder verpackten Waren, Händler und Vertreiber sowie Lieferanten von Verpackungsmaterialien.

Die Rolle des Unternehmens entscheidet über geltende Pflichten, die Verordnung unterscheidet:
  • Erzeuger: Natürliche oder juristische Person, die Verpackungen oder ein verpacktes Produkt herstellt. Hinweis: Auch Unternehmen, die Verpackungen unter eigenem Namen herstellen lassen oder Verpackungen unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringen, können als Erzeuger gelten.
  • Lieferant: Stellt Verpackungen oder Verpackungsmaterialien bereit und liefert diese an den Erzeuger.
  • Importeur: Bringt Verpackungen oder verpackte Produkte aus Drittstaaten erstmals in der EU in Verkehr.
  • Vertreiber: Stellt Verpackungen oder verpackte Waren auf dem Markt bereit, ohne selbst Erzeuger oder Importeur zu sein.
  • Hersteller im Sinne der erweiterten Herstellerverantwortung: Der Begriff „Hersteller“ kann je nach Konstellation Erzeuger, Importeur oder Vertreiber umfassen.
Das müssen Unternehmen jetzt tun

Auch wenn viele Detailanforderungen erst schrittweise durch Durchführungsrechtsakte der EU-Kommission konkretisiert werden, sollten Unternehmen bereits jetzt prüfen, ob und in welchem Umfang sie von der PPWR betroffen sind. Folgende Vorgehensweise ist empfehlenswert:

1. Verpackungen identifizieren: Welche Verpackungen werden im Unternehmen eingesetzt?

2. Rolle klären: Was ist die Rolle/sind die Rollen bezüglich der identifizierten Verpackungen?

Leitfragen sind v. a.:
  • Werden Verpackungen selbst entwickelt oder hergestellt?
  • Werden Verpackungen unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr gebracht?
  • Werden verpackte Produkte aus Drittstaaten importiert?
  • Werden verpackte Waren weitervertrieben?
Beispiele für unterschiedliche Rollen und geltende Pflichten
Erzeuger müssen umfangreiche Konformitäts- und Dokumentationspflichten erfüllen, während Lieferanten v. a. Informationspflichten gegenüber den Erzeugern haben. Importeure oder Vertreiber können als Erzeuger gelten, wenn sie Verpackungen ausschließlich unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringen.

Fazit

Auch wenn viele Detailregelungen noch folgen, sollten Unternehmen bereits jetzt aktiv werden. Besonders wichtig ist dabei eine frühzeitige Klärung der eigenen Rolle im Sinne der PPWR, da diese die konkreten Pflichten festlegt. Da zahlreiche Detailregelungen erst durch Durchführungsrechtsakte der EU-Kommission konkretisiert werden, sollten Unternehmen zukünftige Vorgaben im Blick behalten.

Über QUMsult
Experten im Arbeits- und Umweltschutz unterstützen Unternehmen aller Branchen und Größen. Ihre Erfahrungen sind in die eigens entwickelte HSEQ Software Web SARA eingeflossen. Mit der praxiserprobten Anwendung können zuverlässig Gefahrstoffe gemanagt sowie Gefährdungsbeurteilungen für Gefahrstoffe, Anlagen und Arbeitsplätze systematisch durchgeführt und dokumentiert werden. Ein individuelles Rechtskataster erstellen, Abfälle verwalten, Audits mit Checklisten durchführen und Maßnahmen dokumentieren und verfolgen sind weitere Funktionalitäten. Link zu Web SARA

Quelle: Pressemitteilung QUMsult

Das könnte Sie auch interessieren:



Handbuch Kreislaufwirtschaft

Herausgegeben von: Prof. Dr. jur. Walter Frenz
Beiträge von: Dr.-Ing. Benedikt Aumeier, Prof. Dr. Martin Beckmann, Prof. Dr. Stefan Böschen

Programmbereich: Kreislauf- und Ressourcenwirtschaft

Einfach mehrfach nutzen.

Vor dem Hintergrund einer weiter anwachsenden Bedeutung der Kreislaufwirtschaft für den Klimaschutz und auf Grundlage des KrWG 2020, Green Deal und der EU-Kreislaufstrategie: Das neue Handbuch verschafft Ihnen einen umfassenden, interdisziplinären Überblick zum hochaktuellen Thema Kreislaufwirtschaft. Die akuten Problemfelder, mit denen sich die Praxis derzeit konfrontiert sieht, werden notwendigerweise komplex, dabei aber stets gut verständlich und lösungsorientiert erläutert – anschaulich unterlegt mit zahlreichen farbigen Abbildungen, Übersichten und Praxisbeispielen!

  • 43 instruktive Beiträge aus den Bereichen Recht, Ingenieur- und Naturwissenschaften sowie Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Digitalisierung
  • Umfangreiches Autorenteam aus renommierten Expertinnen und Experten
  • Viele weitere Querschnittsthemen wie Ressourcenproblematik sowie Wettbewerbs- und Vergaberecht
  • Wichtige Instrumentarien wie Gebührengestaltung, steuerliche Aspekte, ökonomische Anreize, Information und Ökodesign

Eine praktische Arbeitshilfe für Verantwortliche in Abfallwirtschaftsunternehmen, Abfallbeauftragte und -manager, Umweltjuristen sowie für Behörden, Ministerien und Verbände.


Stimmen zum Werk

"Insgesamt stellt das Werk von Frenz ein gutes Update zur Situation der Kreislaufwirtschaft dar und kann Verantwortlichen in Abfallwirtschaftsunternehmen, Abfallbeauftragten, Umweltjuristen sowie Behörden und Verbänden zur Abrundung der juristischen oder technischen Bibliotheken uneingeschränkt empfohlen werden."

Ministerialrat a.D. Dr. Frank Petersen, in: Deutsches Verwaltungsblatt (DVBl) 14/2025




Hören Sie hier den Interview-Podcast mit Prof. Dr. Frenz.


Die Kreislaufwirtschaft ist vor dem Hintergrund der EU-Kreislaufstrategie, der Bedeutung für den Klimaschutz sowie auf der Grundlage des Green Deals und des KrWG 2020 reichlich in Bewegung geraten. Über die neuen Entwicklungen hat sich die ESV-Redaktion mit Prof. Dr. Walter Frenz, Professor für Berg-, Umwelt- und Europarecht an der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen, unterhalten.


Kreislaufwirtschaft 23.03.2026
Mehr recycelte Elektroaltgeräte im Jahr 2024
Im Jahr 2024 wurden in Deutschland nach vorläufigen Ergebnissen knapp 758 000 Tonnen Elektro- und Elektronikaltgeräte recycelt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 11 100 Tonnen oder 1,5 % mehr als im Vorjahr. mehr …

Programmbereich: Kreislauf- und Ressourcenwirtschaft