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Arbeitsschutzausschuss
Arbeitsschutzausschuss

Zentraler Bestandteil einer geeigneten Arbeitsschutzorganisation - Der Arbeitsschutzausschuss

Sascha Stockhausen und Ralf Pieper
20.08.2014
Eine nachhaltig organisierte Kommunikation und Zusammenarbeit im Betrieb ist die Grundvoraussetzung, um Arbeitsschutzmaßnahmen angemessen, systematisch und effektiv durchzuführen.

Einleitung

Schon vor vier Jahrzehnten, d. h. mit dem Inkrafttreten des „Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG) im Jahre 1974, hat der Gesetzgeber die Bildung eines Arbeitsschutzausschusses(ASA) als einen wesentlichen Teil der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation vorgeschrieben. Nach § 11 ASiG hat der ASA die Aufgabe, regelmäßig Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten. Konkretisiert werden die Regelungen des ASiG durch Unfallverhütungsvorschriften auf der Grundlage des Sozialgesetzbuchs VII. Seit 2011 ist dies die DGUV Vorschrift 2.

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