Zusammenarbeit mit Abschlussprüfern intensivieren
Aufsichtsrat mit vielfältigen Aufgaben
Prof. Dr. Klaus-Peter Naumann, Vorstandssprecher des IDW und Mitglied in der Regierungskommission DCGK, sieht im Austausch des Aufsichtsrats mit dem unabhängigen Abschlussprüfer einen wichtigen Baustein für die anforderungsgerechte Wahrnehmung von Überwachungsaufgaben:„Neue Regelungen durch den DCGK 2020, das ARUG II sowie die EU-Regulierung und die Weiterentwicklung der Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung führen dazu, dass Aufsichtsrat und Abschlussprüfer im Sinne einer guten Corporate Governance enger zusammenrücken.“
Naumann betont, dass auch bei Aufgaben eines Aufsichtsorgans, die über die Prüfungspflicht des Jahresabschlusses bzw. Konzernabschlusses hinausgehen, das Mitwirken der Abschlussprüfer sinnvoll sei.
Inhalte des Positionspapiers
Das IDW-Positionspapier beschreibt Grundsätze einer guten Corporate Governance im Sinne einer „Best Practice“ bei der Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Abschlussprüfer:- Dem Abschlussprüfer geben die Empfehlungen einen Überblick, wie er den Aufsichtsrat bei der Überwachung der Geschäftsführung wirkungsvoll unterstützen kann.
- Den Mitgliedern des Aufsichtsrats zeigt das Papier, wie sie den Abschlussprüfer stärker für die Überwachung des Vorstands einbinden können.
Die Überwachung der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems (RMS) zählt zu den zentralen Pflichten des Aufsichtsrats. Wie sich die entscheidenden Stellschrauben leistungsfähiger RMS schneller erkennen und zielgerichtet kontrollieren lassen, beleuchtet Dr. Oliver Bungartz in seinem Leitfaden Risikomanagement für Aufsichtsräte.
Risikomanagement für AufsichtsräteAutor: Dr. Oliver BungartzDie Überwachung der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems (RMS) zählt zu den elementaren Pflichten des Aufsichtsrats. Gefordert vom Deutschen Corporate Governance Kodex, nimmt das Aktiengesetz die Mandatsträger auch rechtlich in die Verantwortung.
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(ESV/fab)
Programmbereich: Management und Wirtschaft