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Die Berufskrankheitenverordnung (BKV) - Einzelbezug – Ergänzbare Sammlung der Vorschriften, Merkblätter und Materialien
Handkommentar aus rechtlicher und medizinischer Sicht für Ärzte, Versicherungsträger und Sozialgerichte
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Produktdetails

Loseblattwerk, 1926 Seiten, 12,5 x 18,5 cm, 1 Ordner

ISBN

978-3-503-11051-3

Stand

Stand 2023

Die Berufskrankheitenverordnung (BKV)

Ergänzbare Sammlung der Vorschriften, Merkblätter und Materialien Handkommentar aus rechtlicher und medizinischer Sicht für Ärzte, Versicherungsträger und Sozialgerichte


Von Prof. Dr. jur. Gerhard Mehrtens, Direktor der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege a.D. und Prof. Dr. jur. Stephan Brandenburg, Direktor der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
Einzelbezug
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Klare Diagnose. Auf dieses Werk ist Verlass.

Damit Sie zu keiner Zeit ein Risiko bei der Bewertung des Einzelfalls eingehen und schnell richtige Lösungen finden: Mehrtens/Brandenburg, Die Berufskrankheitenverordnung (BKV). Der kompakte Handkommentar bietet alles, was Sie als Jurist oder Nichtjurist für Ihre Entscheidungen brauchen – eine übersichtliche Darstellung sämtlicher rechtlicher und medizinischer Aspekte und leicht verständliche Erläuterungen, die immer auf dem neuesten Stand sind!

Umfassend
  • Kommentar zur BKV, den einschlägigen Vorschriften des SGB VII sowie der Vereinbarung über die Zuständigkeit bei Berufskrankheiten
  • Berufskrankheitenliste
  • Merkblätter und wissenschaftliche Begründungen des BMAS
  • Statistik zur Entwicklung der Berufskrankheiten
  • Liste aller „wie eine Berufskrankheit“ entschädigten Fälle
  • europäische Liste der Berufskrankheiten
  • „Übereinkommen Nr. 161 der Internationalen Arbeitsorganisation über die betriebsärztlichen
  • Dienste“
Vorteilhaft
  • praxisbezogene, auf den Punkt gebrachte Erläuterungen
  • präzise herausgearbeitete, wichtige Kausalitätsfragen
  • fundierte, griffige Auslegungshilfen
Erfahren
Die Autoren kennen nahezu jede Problemkonstellation aus ihrer langjährigen Praxis als Direktoren einer Berufsgenossenschaft.
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