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TDDDG – Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz
Kommentar
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Produktdetails

ca. 608 Seiten, 13 x 19,5 cm, fester Einband

ISBN

978-3-503-24181-1

Auflage

2., neu bearbeitete Auflage 2025

Erscheinungstermin

voraussichtlich im Oktober 2025

Programmbereich

Wirtschaftsrecht

Reihe / Gesamtwerk

Aus der Reihe "Berliner Kommentare"

TDDDG

Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz Kommentar


Herausgegeben von Prof. Dr. Anne Riechert, Datenschutzexpertin und Forschungsdirektorin für KI und Digitalisierung bei iff (Institut für Finanzdienstleistungen), und Prof. Dr. Thomas Wilmer, Geschäftsführender Direktor des Instituts für Informationsrecht (i2r), Hochschule Darmstadt

Bearbeitet von Marc Oliver Brock, Prof. Dr. Alexander Golland, Dr. Lutz Martin Keppeler, Prof. Dr. Behrang Raji, Prof. Dr. Anne Riechert, Dr. Andreas Sesing-Wagenpfeil, Dr. Lukas Ströbel, Jan Peter Voß, Prof. Dr. Thomas Wilmer

Das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) setzt auf dem Weg zu einer weiteren Vereinheitlichung und Modernisierung im Telekommunikationsrecht neue Markpunkte. Neben dem Rückgriff auf Begrifflichkeiten aus DS-GVO und TKG – sowie nunmehr auf die des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) anstatt des TMG – sind im TDDDG dabei auch vielfältige eigene Definitionen, Regelungen und Zuständigkeiten bestimmt.

Im Berliner Kommentar TDDDG gibt Ihnen ein erfahrenes Autorenteam aus Unternehmenspraxis, Anwaltschaft und Wissenschaft einen prägnanten Überblick.
  • Anwendungsbereiche des TDDDG wie u.a. „Over-the-Top“-Dienste (OTT), Normen zum Fernmeldegeheimnis und zur Telekommunikation sowie zum Datenschutz bei Endeinrichtungen (einschließlich der PIMS).
  • Konsequenzen der neuen Einwilligungsverordnung (EinwV) nach § 26 Abs. 2 TDDDG seit 01.04.2025, die Cookie-Banner perspektivisch ablösen soll
  • Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen Bundesnetzagentur und Datenschutzaufsichtsbehörden
„Pflichtlektüre für Datenschutzverantwortliche und alle, die einen praxisnahen Überblick über die Neuerungen und Auswirkungen des neuen Rechts suchen.“ Zur Vorauflage in: Städte- und Gemeinderat NRW 10/2022
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