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Spezialwissen Gemeinnützigkeit
Zu den steuerbegünstigten Zwecken von Körperschaften
- Steuerbegünstigte Zwecke, mit aktuellen Erweiterungen etwa zur Förderung des demokratischen Staatswesens, zu Religion, Kunst und Kultur, Bildung, Wissenschaft und Forschung, Umwelt- und Klimaschutz, der Förderung wohngemeinnütziger Zwecke u.v.m.
- Satzung und tatsächliche Geschäftsführung
- Rücklagen und Vermögensbildung
- Ideeller Bereich, Vermögensverwaltung, steuerbegünstigte Zweckbetriebe und steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe
- NEU: Das steuerliche Einlagekonto bei „anderen“ unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften und Personenvereinigungen, Kapitalerträge i. S. von § 20 Abs. 1 Nr. 9 und 10 EStG und Abstandnahme vom Steuerabzug bei bestimmten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen
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