
Interview mit Fußballrechtsexperten
Stopper: „Befristungen treiben die Transfersummen nach oben“
Arbeitsverträge bei Fußball-Profis können grundsätzlich befristet werden, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) vor kurzem entschieden hat. Über die Auswirkungen der Befristungen auf das Transfersystem des Profifußballs oder Spielergehälter hat sich die ESV-Redaktion mit dem Fußballrechtsexperten Rechtsanwalt Dr. Martin Stopper unterhalten.Schutzzweck des Teilzeit-und Befristungsgesetzes im Hinblick auf Profifußball fraglich
Stopper hingegen sieht dies skeptisch. Ihm zufolge verfolgt das Teilzeit- und Befristungsgesetz vollkommen andere Schutzzwecke als eine für den Fußball „krumme“ Rechtfertigungsgrundlage für das millionenschwere Transfersystem zu sein:„Als Richter hat man eben das Recht anzuwenden, das einem an die Hand gegeben wird“, so Stopper.
Befristungen als Preismanipulator für Transfersummen
Befristete Arbeitsverhältnisse sieht Stopper auch eher als Preismanipulatoren, die die Transfersummen bei Spielerwechseln in die Höhe treiben. Hier gelte: Je länger die vertragliche Restlaufzeit, desto höher die Transferzahlung.In den meisten Fällen werde ein Fünf-Jahres-Vertrag nicht deshalb vorzeitig verlängert, weil man den Spieler langfristig an den Verein binden wolle, sondern um die Transfersumme in die Höhe zu treiben. Daher bedürfe es einer Gesetzesänderung.
Lesen Sie im vollständigen Interview:
- welche Rolle Spielerberater bei Transfers spielen,
- wie überhöhte Ablösesummen zur Schieflage bei Finanzausstattung bei den Vereinen führen können und damit dem sportlichem Wettbewerb schaden
- und welche Lösungsmöglichkeiten Stopper sieht.
Zur Person |
Dr. Martin Stopper, seit über 20 Jahren im Sport tätig, ist Gründungspartner von Lentze Stopper Rechtsanwälte. Seinem Studium der Rechtswissenschaften in Konstanz folgten Promotion zum Dr. jur. und Habilitation mit der Venia Legendi für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht und Wettbewerbsrecht. Stopper war unter anderem als Justitiar bei der FIFA Marketing & TV Deutschland GmbH. Er ist Mitglied in der Deutschen Vereinigung für Sportrecht e.V. und Mitherausgeber der Zeitschrift SpuRt. Im ESV ist er Herausgeber des Handbuch Fußball-Recht, das soeben in 2. Auflage erschienen ist. |
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