Erich Schmidt Verlag (ESV)
Berliner Kommentar zum Sozialrecht Sozialgesetzbuch – Band I SGB I Allgemeiner Teil - Kommentar (2., völlig neu bearbeitete Auflage)
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Buch

Berliner Kommentar zum Sozialrecht Sozialgesetzbuch – Band I SGB I Allgemeiner Teil

Kommentar

2., völlig neu bearbeitete Auflage 2009


Produktdetails

XXIX, 1090 Seiten, 14,4 x 21 cm, fester Einband

ISBN

978-3-503-11252-4

Stand

2., völlig neu bearbeitete Auflage 2009

Erscheinungstermin

10. Februar 2009

Programmbereich

Reihe / Gesamtwerk

Aus der Reihe "Berliner Kommentare [2]"

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Berliner Kommentar
zum Sozialrecht
Sozialgesetzbuch – Band I 
SGB I
Allgemeiner Teil – Kommentar

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Der Kommentar zum SGB I - jetzt gebunden als Berliner Kommentar!

Die Bedeutung des SGB I für die soziale Gerechtigkeit und soziale Sicherheit kann gar nicht hoch genug eingeschätzt werden. Beides stellt gleichsam die sozialen „Grundrechte“ des Sozialrechts dar. Eine fundierte Kommentierung dieses Allgemeinen Teils des Sozialgesetzbuches ist für jeden Sozialrechtler von ganz wesentlicher Bedeutung.

Der Berliner Kommentar zum Allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuchs mit überzeugenden Vorteilen
Der Praxiskommentar von Werner Lilge zeichnet sich durch besondere Aktualität aus: denn er berücksichtigt bereits die Änderungen des SGB I durch die Gesetze vom 21. Dezember 2008. Das Werk bietet aber noch weit mehr: fundierte Erläuterungen, wichtige Hintergrundinformationen, ein handliches Format u. v. m. Es unterstützt Verantwortliche in allen Bereichen des Sozialrechts:
  • durch praxisnahe Kommentierungen zum SGB I
  • in aktueller Neuauflage als gebundener Kommentar in handlicher Form
  • durch verständliche Argumentationshilfen für anstehende Entscheidungen
  • mit Transparenz bei den einzelnen Sozialleistungsbereichen
  • durch wichtige Auslegungshilfen und Hintergrundinformationen

Der Berliner Kommentar zum SGB I – insbesondere mit der aktuellen Rechtsprechung des BSG und des BVerfG und fundierten Antworten auf alle relevanten Fragen. Ein praxisnaher und zuverlässiger Leitfaden durch das Dickicht des Sozialrechts!

Von Werner Lilge [7], Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Niedersachsen a.D., Rentenberater, Berlin