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Der Euribor - einer der wichtigsten Referenzzinssätze (Foto: Sergey Nivens/Fotolia.com)
Regulierung von Referenzzinssätzen

EU-Kommission nimmt Euribor-Benchmark in Liste der kritischen Referenzwerte auf

ESV-Redaktion Recht
26.08.2016
Diverse Finanzskandale haben gezeigt, dass Benchmarks manipuliert werden. Die Kommission hat daher den Euribor-Zinssatz in die Liste der kritischen Referenzwerte aufgenommen.
Zu diesem Zweck verabschiedeten die EU-Kommissare am 11.08.2016 die Durchführungsverordnung (EU) 2016/1368 und teilten dies in ihrer Presseerklärung vom 12.08.2016 mit.

Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 20 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parlamentes und des Rates (EU) 2016/1011 vom 08.06.2016, auch Benchmarkverordnung genannt. Nach Meinung der Kommission ist auf europäischer Ebene eine Regulierung notwendig, um das Funktionieren des Benchmarkprozesses zu verbessern.

Vor allem aber müssen EU-Benchmarks repräsentativ, robust und zuverlässig sein. Auch müssen diese sich für den jeweiligen Einsatz eignen und gegen Manipulationen abgesichert sein, heißt es in der Presseerklärung weiter.

Euribor und Libor
  • Der Euribor (Euro Interbank Offered Rate) ist ein Durchschnittszinssatz. Zu diesem Zinssatz gewähren ausgewählte Banken einander unbesicherte Kredite, die auf Euro lauten. Banken, die zu dieser Gruppe gehören, werden auch als Panel-Banken bezeichnet. 
  • Am Libor orientieren sich dagegen Interbankenkredite auf dem Londoner Geldmarkt (London Interbank Offered Rate). 
  • Benchmarks wie Euribor und Libor werden oft als Referenz in Finanz- und Handelsverträgen genutzt.

Benchmarks beeinflussen Preise vieler Finanzinstrumente

Die Integrität von Benchmarks ist maßgebend für die Preisgestaltung vieler Finanzinstrumente.

Das gilt vor allem für Zinsswaps oder kommerzielle und nicht-kommerzielle Verträge, wie zum Beispiel Darlehen und Hypotheken. Aber auch das Risikomanagement oder die Werte von Finanzderivaten orientieren sich eng an Benchmarks.

Euribor weltweit einer der wichtigsten Referenzzinssätze

Nach den Ziffern (5) und (6) der Erwägungsgründe zur Durchführungs-VO ist der Euribor weltweit einer der wichtigsten Referenzzinssätze für unbesicherte Interbankenkredite im Euro-Währungsgebiet. Nach Schätzungen werde dieser bei Kontrakten im Gesamtwert von über 180.000 Mrd. EUR als Referenz herangezogen.

Damit übersteigt dieser Wert die Schwelle von 500 Mrd. EUR deutlich. Diese wurde in Artikel 20 Absatz 1 der Benchmark-Verordnung festgelegt.  

Schutz vor Manipulation und mehr Transparenz

Die Kommission ist der der Meinung, dass die Gesetzesänderungen, die sie bisher vorgeschlagen hat, die Art und Weise, wie Benchmarks bestimmt und eingesetzt werden, allein nicht verbessern. 

Die verabschiedete Durchführungsverordnung ist daher der Auftakt für die Erstellung einer Liste von kritischen Referenzwerten.
 
Quellen: 
  • Pressemeldung der EU-Kommission vom 12.08.2016
  • Meldung der Online-Ausgabe Der Betrieb vom 16.08.2016 
Materialien:
Weiterführende Literatur
Der Kommentar von Reischauer/Kleinhans zum Kreditwesengesetz (KWG) ist ein seit vielen Jahren angesehenes und bewährtes Standardwerk. Das Loseblattwerk kommentiert neben den KWG-Normen u.a. die LiqV oder die AnzV und erläutert den MaRisk-Regelungstext. Sukzessive behandelt das Werk zudem die wesentlichen Vorschriften der neuen EU-Verordnung CRR (Capital Requirements Regulation). Dabei berücksichtigt es auch die technischen Standards der europäischen Aufsichtsbehörde EBA und weitere relevante Bestimmungen, wie z.B. die EBA-Guidelines.

(ESV/bp)

Programmbereich: Bank- und Kapitalmarktrecht