EU-Kommission nimmt Euribor-Benchmark in Liste der kritischen Referenzwerte auf
Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 20 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parlamentes und des Rates (EU) 2016/1011 vom 08.06.2016, auch Benchmarkverordnung genannt. Nach Meinung der Kommission ist auf europäischer Ebene eine Regulierung notwendig, um das Funktionieren des Benchmarkprozesses zu verbessern.
Vor allem aber müssen EU-Benchmarks repräsentativ, robust und zuverlässig sein. Auch müssen diese sich für den jeweiligen Einsatz eignen und gegen Manipulationen abgesichert sein, heißt es in der Presseerklärung weiter.
| Euribor und Libor |
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Benchmarks beeinflussen Preise vieler Finanzinstrumente
Die Integrität von Benchmarks ist maßgebend für die Preisgestaltung vieler Finanzinstrumente.Das gilt vor allem für Zinsswaps oder kommerzielle und nicht-kommerzielle Verträge, wie zum Beispiel Darlehen und Hypotheken. Aber auch das Risikomanagement oder die Werte von Finanzderivaten orientieren sich eng an Benchmarks.
Euribor weltweit einer der wichtigsten Referenzzinssätze
Nach den Ziffern (5) und (6) der Erwägungsgründe zur Durchführungs-VO ist der Euribor weltweit einer der wichtigsten Referenzzinssätze für unbesicherte Interbankenkredite im Euro-Währungsgebiet. Nach Schätzungen werde dieser bei Kontrakten im Gesamtwert von über 180.000 Mrd. EUR als Referenz herangezogen.Damit übersteigt dieser Wert die Schwelle von 500 Mrd. EUR deutlich. Diese wurde in Artikel 20 Absatz 1 der Benchmark-Verordnung festgelegt.
Schutz vor Manipulation und mehr Transparenz
Die Kommission ist der der Meinung, dass die Gesetzesänderungen, die sie bisher vorgeschlagen hat, die Art und Weise, wie Benchmarks bestimmt und eingesetzt werden, allein nicht verbessern.Die verabschiedete Durchführungsverordnung ist daher der Auftakt für die Erstellung einer Liste von kritischen Referenzwerten.
Quellen:
- Pressemeldung der EU-Kommission vom 12.08.2016
- Meldung der Online-Ausgabe Der Betrieb vom 16.08.2016
- Durchführungsverordnung (EU) 2016/1368 der Kommission vom 11.08.2016
- Verordnung des Europäischen Parlamentes und des Rates (EU) 2016/1011 vom 8. Juni 2016
| Weiterführende Literatur |
| Der Kommentar von Reischauer/Kleinhans zum Kreditwesengesetz (KWG) ist ein seit vielen Jahren angesehenes und bewährtes Standardwerk. Das Loseblattwerk kommentiert neben den KWG-Normen u.a. die LiqV oder die AnzV und erläutert den MaRisk-Regelungstext. Sukzessive behandelt das Werk zudem die wesentlichen Vorschriften der neuen EU-Verordnung CRR (Capital Requirements Regulation). Dabei berücksichtigt es auch die technischen Standards der europäischen Aufsichtsbehörde EBA und weitere relevante Bestimmungen, wie z.B. die EBA-Guidelines. |
(ESV/bp)
Programmbereich: Bank- und Kapitalmarktrecht