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EEG-Anlagen: Am 31.12.2020 endet für viele die staatliche Förderung (Foto: PhotographyByMK/Fotolia.com)
32. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG

Ende der Förderung nach EEG und KWKG: Rechtslage und Perspektiven

ESV-Redaktion Recht
02.04.2019
Rentiert sich der Weiterbetrieb von EEG- und KWK-Anlagen nach Ende ihrer gesetzlichen Förderung? Wie könnten Altanlagen weiterhin sinnvoll eingesetzt werden, welche rechtlichen Ansprüche haben ihre Betreiber? Diese und andere Fragen haben verschiedene Referenten beim 32. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG erörtert.
Am 31.12.2020 endet für die ersten EEG-Anlagen die Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. Dies betrifft zunächst Anlagen, die bis zum 31.12.2000 in Betrieb genommen wurden. In den Folgejahren kommen weitere Anlagen hinzu. Auch bei KWK-Anlagen ist die Förderdauer durch eine festgelegte Anzahl von Vollbenutzungsstunden nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz begrenzt.

Jan Sötebier: „Viele Rechte und Pflichten sind nicht an die Förderung gebunden“

Laut Jan Sötebier, Referent der Bundesnetzagentur, können sowohl der Weiterbetrieb ausgeförderter EE-Anlagen als auch ein Repowering zu den Klimazielen beitragen. Die Möglichkeiten seien je nach Energieträger und Einzelfall unterschiedlich. Für viele Betreiber bedeute der Wechsel in die sonstige Direktvermarktung eine Herausforderung. Sie müssten sich rechtzeitig um die ordnungsgemäße Fortführung ihrer Einspeisung kümmern. Eine „wilde Einspeisung“ sei keine Alternative.

Sötebier sieht die Schaffung einer förderfreien Auffangvermarktung zugunsten des EEG-Kontos als Möglichkeit, viel Unbill und volkswirtschaftliche Mehrkosten zu ersparen.

Philine Derouiche: „Eigenversorgung, Direktlieferung und Direktvermarktung können Erlösoptionen darstellen“

Philine Derouiche zeigt – als Referentin des Bundesverbands Windenergie – Erlösoptionen außerhalb des EEG anhand von folgenden  Praxisbeispielen auf:

Zur Eigenversorgung:
  • Vorteile: Reduzierung bzw. Wegfall EEG-Umlage und ggf. Wegfall Stromsteuer, kein Netzentgelt.
  • Aber: Nur 25 bis 30 Prozent des Verbrauchs (Standardlastprofil) könnten mit dem selbst erzeugten Strom abgedeckt werden, übrige Mengen müssten laut Derouiche aus dem Netz bezogen werden.
  • In Zeiten, in denen mehr produziert als verbraucht wird, sieht sie die Vermarktung des Überschussstroms an der Börse als Möglichkeit; in Zeiten geringer Börsenpreise könnten die Anlagen abgeregelt werden.
Dabei schätzt die Referentin die Eigenversorgung eher als Nischenmodell ein.

Direktlieferung an Dritte ohne Durchleitung durchs öffentliche Netz: Anlagenbetreiber gelten laut Derouiche als Versorgungsunternehmen und müssten damit auch administrativen Pflichten nachkommen. Insgesamt stelle dieses Modell einen hohen administrativen Aufwand im Verhältnis zum erwarteten Gewinn dar. Nach Einschätzung der Referentin stellt Direktlieferung für die Mehrheit der Betreiber nach aktueller Rechtslage (wohl) keine Option für den Weiterbetrieb nach Ende der Förderung dar.

Zur Direkvermarktung: Das Erlösmodell sehe die Bildung von Eigentums-/Betreiber-Pools bei Bestandsanlagen und den Verkauf des Stroms an Kunden-Pools („PPAs“) vor. Hierzu gibt es laut Derouiche unterschiedliche Aussagen und Zukunftsabbildungen. Bei passender Ausgangssituation könnten auch komplexere Vermarktungskonzepte wie Direktbelieferung oder Sektorenkopplungsprojekte die Wirtschaftlichkeit erhöhen.

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Susanne Jung: „Abnahme EE-Strom muss  unabhängig vom Alter der Anlage vorrangig und verpflichtend sein“

Susanne Jung vom Solarenergie Förderverein sieht in Photovoltaik-Altanlagen einen wichtigen Beitrag für das weitere Gelingen der Energiewende. Ihre Thesen: 
  • EU-Richtlinie für Erneuerbare Energien mit verpflichtender Zahlung des Marktpreis Solar müsse laut Jung schnellstmöglich auch für PV-Altanlagen umgesetzt werden.
  • Daraus folgt: Um Zusatz-Investitionen und Bürokratie zu vermeiden, sei die konservative Lösung „Volleinspeiseanlagen" empfehlenswert.
  • Eigenversorgung und Vergütung der netzeingespeisten Strommenge für PV-Kleinanlagen sei eine Option für Weiterbetrieb.
  • Initiativen zu „Abwrackprämien" bzw. Repowering, um Ersatz von defekten PV-Anlagen zu gewährleisten, sollten von Kommunen/Netzbetreibern/Energieversorgern initiiert werden.
  • Bürokratische Vorgaben müssten nach Ansicht Jungs reduziert und die EEG-Umlage auf Eigenversorgung abgeschafft werden, um Bürgerenergie attraktiv zu machen.

René Walter: „Biogas stellt einen hohen Lösungsbeitrag zur Verkehrswende dar“

Einen Ausblick zur Zukunft von Biogas gibt René Walter als Referent des Fachverbands Biogas mit folgenden Kernaussagen:
  • Die Biogasbranche leiste derzeit einen hohen Beitrag zur Strom- und Wärmeversorgung. Soweit die Förderung nicht angepasst werde, gehe dieser Beitrag zumindest teilweise verloren.
  • Die Biogasbranche kann laut Walter aber auch einen hohen Beitrag zur Erreichung der Ziele im Verkehrssektor bringen. Die entsprechende Technik sei im Verkehrssektor vorhanden (PKW, Van, Truck, Schiff). So könnten signifikante Einsparungen von NOx, CO2 und Feinstaubemissionen realisiert werden.
  • Verbesserungsmöglichkeiten sieht Walter bei Kenntnis/Image von Biogas und den Verkaufsanstrengungen der Hersteller.

Louis-F. Stahl: „Ein Stichtag bedeutet nicht zwangsläufig das Ende“

Louis-F. Stahl vom BHKW-Forum sieht folgendes Problem: Die Einspeisung würde mit dem Ende der Förderung plötzlich ein gigantisches Verlustgeschäft. Es sei zu überlegen, ob es nicht sinnvoller wäre, stattdessen netzdienliche Fahrweisen zu belohnen. Das KWKG und „stromerzeugende Heizungen“ haben laut Stahl folgende grundlegenden Probleme:
  • Dem KWKG fehlten Anreize zum netzdienlichen Betrieb stromerzeugender Heizungen.
  • Anlagen seien durch Hausbesitzer aufgrund der gewachsenen Bürokratie kaum noch zu betreiben.
Stahls „Blick über den Tellerrand“ für EEG-Anlagen, die aus der Förderung fallen werden:
  • Die PV-Module von Freiflächenanlagen könnten auf Gebäude mit Eigenverbrauchspotenzial verlegt werden.
  • Die im BHKW-Bereich bewährten Eigenstrom-Optimierungsmöglichkeiten ließen sich adaptieren.
  • Größere Anlagen könnten mittels PPA lokale Abnehmer für ihren Strom suchen. Vorteile: Stromsteuer, Netzentgelte vorgelagerter Netzebenen.

Christoph Weißenborn: „Perspektiven nach Förderende sind gegeben“

Christoph Weißenborn vom Bundesverband für Energie- und Wasserwirtschaft zeigt unter anderem folgende Perspektiven für die Nutzung von Altanlagen auf:
  • Bereitstellung von Regelenergie aus den Anlagen, einzeln oder gebündelt,
  • Eigenverbrauchsdeckung und ggf. Privilegierung bei der EEG-Umlage,
  • nochmalige Modernisierung der Anlagen zur Erlangung einer Anschluss-Förderung,
  • Umwidmung der Anlagen zum Nicht-EE-Betrieb (z.B. Biogasanlagen).
Quelle: PM der Clearingstelle EEG|KWKG zum 32. Fachgespräch am 28.02.2019 in Berlin

MsbG  – Es werde Licht!

Hier sehen Sie das neueste Highlight in der Reihe der „Berliner Kommentare“. Das Werk erhellt Ihnen die komplizierte, haftungsträchtige Materie rund um Einbau und Betrieb intelligenter Messsysteme und Zähler in der Energieversorgung – übersichtlich, lösungsorientiert, praxisnah.

Die praktische Umsetzung dieses neuen Gesetzes an der Schnittstelle zwischen Energie- und Datenschutzrecht wirft viele Fragen auf, zum Beispiel:
  • Wie werden intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen in der Praxis installiert und eingesetzt?
  • Welche Rechte und Pflichten bestehen im Zusammenhang mit dem Messstellenbetrieb und dessen Finanzierung?
  • Was ist beim Wechsel des Messstellenbetreibers zu beachten?
  • Welche Regelungen sind bei der Datenkommunikation, der Software- und Gerätezertifizierung zu beachten?
  • Wie weit reichen die Befugnisse der Regulierungsbehörde?





(ESV/cw)

Programmbereich: Energierecht