Sie haben folgende Möglichkeiten:
  1. zum Login.
  2. zur Navigation.
  3. zum Inhalt der Seite.

Viel zu tun nach der Sommerpause: Über knapp dreißig Gesetzesentwürfe stimmte der Bundesrat ab.
(Foto: Bundesrat)
Pflegestärkungsgesetz II

Pflegereform: Bundesrat sieht Verbesserungsmöglichkeiten

ESV-Redaktion Recht
25.09.2015
Der Bundesrat hat sich über das Zweite Pflegestärkungsgesetz beraten. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe bezeichnet das Gesetz „als großen Schritt nach vorne.” Die Länder sehen Verbesserungsbedarf.
Das Erste Pflegestärkungsgesetz (PSG I) ist zum 1. Januar in Kraft getreten. Nun wird über Teil Zwei der Pflegereform beraten. Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) will die Bundesregierung einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff einführen. Auch sollen Pflegefälle besser individuell eingestuft werden können, durch den Ausbau der bisherigen drei Pflegestufen auf künftig fünf Pflegegrade (was das PSG II darüber hinaus ändern wird, lesen Sie hier).

Einführung von „Modellkommunen Pflege” und längere Verhinderungspflege

In seiner Stellungnahme zum Gesetzesentwurf fordert der Bundesrat, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einführung von 60 sogenannten Modellkommunen Pflege zu schaffen. Diese sollen die sich aus den Sozialgesetzbüchern ergebenden Beratungsansprüche und –pflichten in ein Gesamtkonzept einbinden.

Außerdem soll – nach Ansicht des Bundesrats – der Anspruch auf die sogenannte Verhinderungspflege von sechs auf acht Wochen erhöht werden. Nach der Verhinderungspflege übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für den Pflegeersatz in der Zeit, in der die Pflegeperson verhindert ist.


Aktuelle Meldungen
Hier bleiben Sie immer aktuell im Bereich Recht.

Initiativrecht und Anerkennung von Pflegezeiten

Die Empfehlung des Gesundheitsausschusses und des Ausschusses für Innere Angelegenheiten, wonach für die Kommunen ein Initiativrecht zur Einrichtung von Pflegestützpunkten in das Gesetz eingearbeitet werden soll, hat der Bundesrat ebenfalls in seine Stellungnahme übernommen.
Und auch die Empfehlung des Ausschusses für Arbeit, Integration und Sozialpolitik und weiteren, die Pflegezeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht schlechter zu stellen als die Kindererziehungszeiten, fügte der Bundesrat seinen Vorschlägen hinzu.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) bezeichnete die Änderungen als „großen Schritt nach vorne". Die Ausschüsse des Bundestages wollen sich bereits Ende September mit dem Gesetzesentwurf befassen. (ESV/akb)

Das könnte Sie auch noch interessieren: Wie die soziale Pflegeversicherung reformiert werden soll

Literaturhinweise zum Thema

Die Zeitschrift WzS – Wege zur Sozialversicherung enthält Beiträge über das gesamte Sozialversicherungsrecht und behält die aktuelle Rechtsprechung im Blick.

Umfassend informiert der Kommentar von Dr. Karl Hauck und Prof. Dr. Wolfgang Noftz SGB XI: Soziale Pflegeversicherung.


Lesen Sie auch

Pflegestärkungsgesetze: Wie die soziale Pflegeversicherung reformiert werden soll.

Programmbereich: Sozialrecht und Sozialversicherung