Was im April in München verhandelt wird
Alterseinkünftegesetz: Die Rentenbesteuerung hat mit dem Alterseinkünftegesetz eine neue Regelung erfahren. Wurden bei den Übergangsregeln der Progressionsnachteil, der Nachteil aus der Vorsorgepauschale und der Grundpreisnachteil „willkürlich ignoriert“ und liegt ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz vor, weil der Kläger gegenüber vergleichbaren Personen benachteiligt wurde? Dieses in der Vorinstanz am Finanzgericht Berlin-Brandenburg anhängige Verfahren wird am 06.04.2016 verhandelt (Aktenzeichen: X R 2/15).
Gerichts- und Anwaltskosten: Wenn in einem Berufungsverfahren Gerichts- und Anwaltskosten anfallen, sind diese dann anteilig als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig? Mit dieser Frage hatte sich das FG Baden-Württemberg zu beschäftigen, ehe sich der BFH damit befasst hat (Aktenzeichen VI R 5/13, Verhandlungstermin 14.04.2016).
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Sozialversicherungsbeiträge: Ein Arbeitnehmer verlangt die Auszahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, die der Arbeitgeber zu Unrecht einbehalten hat. Der Kläger stützt sich dabei auf § 280 BGB i.V.m. § 611 ff. BGB. Ehe das Verfahren in München landete, wurde die Frage am Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt verhandelt. Der BFH befasst sich auch mit der Frage, in welchem Verfahren die Rechtswidrigkeit des Abzugs zu ermitteln ist: Ist hierfür das Besteuerungsverfahren, ein sozialgerichtliches Verfahren oder der per Klage zivilrechtlich geltend gemachte Schadensersatzanspruch der richtige Weg zum Ziel (Aktenzeichen: II R 50/14, Verhandlungstermin 20.04.2016)?
Unterhaltsverpflichtung: Ein Steuerschuldner hat Rücklagen für etwaige Einkommensteuernachzahlungen bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit gebildet. Inwieweit diese bei der Berechnung der Opfergrenze für Unterhaltszahlungen an Kinder zu berücksichtigen sind, dieser Frage ist zunächst das Niedersächsische Finanzgericht nachgegangen. Beim BFH wird das Verfahren unter dem Aktenzeichen VI R 21/15 am 28.04.2016 verhandelt.
(ESV/map)
| Literaturhinweise: Finanzgerichtliche Verfahren |
| Kommt es bei steuerlichen Meinungsverschiedenheiten zum Rechtsstreit, sollten gerade verfahrensrechtliche Fallstricke nicht unterschätzt werden, um Klageerfolg und prozessuale Ziele nicht von Vornherein zu gefährden. Das gerade in 8. Auflage erschienene Standardwerk Handbuch des finanzgerichtlichen Verfahrens (Sauer/Schwarz) ist ein zuverlässiger Ratgeber mit zahlreichen Musterbeispielen. |
Programmbereich: Steuerrecht