
AI-Act im Amtsblatt der EU veröffentlicht
Darüber hinaus soll der AI-Act das Vertrauen in KI stärken und die Entwicklung von Innovationen fördern. Gegenstände des neuen Regelwerkes sind das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme und die Verwendung von KI.
Die wichtigsten Regelungspunkte im Überblick
Risikobasierter Ansatz
Der AI-Act teilt KI-Systeme in folgende Risikostufen ein:
- Verbotenes und unakzeptables Risiko: Verboten sind KI-Systeme, die die Sicherheit, die Rechte oder die Freiheiten der Menschen bedrohen. Hierzu gehört zum Beispiel das Social Scoring, also ein System, das Menschen sozial bewertet. Ebenso zählt hierzu eine manipulative Verhaltenssteuerung.
- Hohes Risiko: Zu dieser Risikostufe gehören KI-Systeme, die in kritischen Bereichen eingesetzt werden, wie etwa im Gesundheitswesen, in der Strafverfolgung, in der Bildung und oder im Arbeitsrecht. Derartige Systeme können strengen Vorschriften und Auflagen unterliegen. Zudem gelten für diese strenge Transparenz-, Sicherheits- und Ethikstandards.
- Begrenztes Risiko: Hierzu gehören Chatbots oder virtuelle Assistenten. Ebenso fallen darunter Empfehlungssysteme, Algorithmen für personalisierte Produktempfehlungen, Bild- und Sprachbearbeitungswerkzeug oder Systeme zur Optimierung von Marketing- und Werbesystemen. Bei solchen Systemen muss den Nutzern mitgeteilt werden, dass sie mit einem KI-System interagieren. Gemeinsam ist diesen KI-Systemen, dass sie keinen unmittelbaren Einfluss auf grundlegende Rechte und Freiheiten der Nutzer haben. Das Hauptziel der Transparenzpflichten liegt in der angemessenen Information des Nutzers, damit dieser fundierte Entscheidungen treffen kann.
- Minimales Risiko: Zu KI-Anwendungen mit minimalem Risiko zählen etwa Suchmaschinen, Übersetzungstools, Rechtschreib- und Grammatikprüfungen oder auch KI-gestützte Musik- oder Videoempfehlungen. Solche Anwendungen gelten als relativ sicher für die Gesellschaft und die Freiheitsrechte. Daher unterliegen sie nur sehr geringen oder gar keinen regulatorischen Anforderungen.
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Aufsicht
Nationale Aufsichtsbehörden
- die Registrierung und Zertifizierung von KI-Systemen,
- die Durchführung von Kontrollen und Inspektionen
- oder die Ergreifung von Maßnahmen zur Durchsetzung der Regelungen des AI-Acts
Europäischer Ausschuss für Künstliche Intelligenz
- Förderung der Harmonisierung der Aufsichtspraktiken unter den Mitgliedstaaten,
- die Beratung der EU-Kommission zu technischen und politischen Fragen
- sowie die Entwicklung von Richtlinien und Empfehlungen zur Unterstützung der nationalen Behörden.
Marktüberwachung
- die Überprüfung von Produkten
- sowie die Einrichtung von Marktüberwachungsprogrammen – zum Beispiel von Meldesystemen für schwerwiegende Vorfälle, von Fehlfunktionen oder von Hochrisiko-KI-Systemen. So müssen Anbieter schwerwiegende Vorfälle oder Fehlfunktionen unverzüglich melden. Zudem können die Behörden Ermittlungen einleiten, um die Ursachen der Vorfälle auszumachen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
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Konformitätsbewertung und Zertifizierung
Transparenz- und Berichtspflichten bei Hochrisiko-KI-Systemen
Durchsetzung und Sanktionen
Schutz von Verbrauchern
-
Recht auf Auskunft: So haben Verbraucher ein Recht auf Auskunft über die Funktionsweise und die Auswirkungen von KI-Systemen, mit denen sie interagieren.
-
Beschwerderecht: Zudem können Verbraucher bei den nationalen Aufsichtsbehörden eine Beschwerde einreichen, wenn sie meinen, dass ein KI-System gegen den AI-Act verstößt.
Der weitere Fahrplan
Die Kapitel
- III Abschnitt 4 (Notifizierende Behörden und notifizierte Stellen),
- V (KI-Modelle mit Allgemeinem Verwendungszweck),
- VII (Governance),
- XII (Sanktionen),
- sowie Artikel 78 (Vertraulichkeit)
Quelle: VO (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen [ .......], veröffentlicht im Amtsbaltt der EU, Reihe L, S. 1-144.
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